Ein Drittel aller Betriebe in Sachsen-Anhalt hat Mängel in Sachen Arbeitssicherheit

22. September 2016 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Der Fachbereich Arbeitsschutz im Landesamt für Verbraucherschutzhat hat heute  in Halle seinen Jahresbericht für 2015 vorgestellt. Anlass war der Tag des Arbeitsschutzes.

Die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration, Petra Grimm-Benne, wollte hatte auf dem Fachtag für einen effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben werben.  Anlass dazu gibt es:  Bei Kontrollen einiger Betrieben waren schwerwiegende Mängel aufgefallen. Zwar sei  zu 90 Prozent „nichts oder nur wenig zu beanstanden gewesen“, wobei jedoch nur 40 Prozent der Betriebe ihren Arbeitsschutz vollkommen fehlerfrei organisiert hatten. Für jeden zehnten Betrieb musste jedoch ein mangelhaftes Zeugnis ausgestellt werden. Insbesondere Kleinstbetriebe mit bis zu neun Beschäftigten hatten Probleme, eine ordnungsgemäße Arbeitsschutzorganisation nachzuweisen. Mehr als die Hälfte der kontrollierten Kleinstbetriebe musste deutlich nachbessern.

Insgesamt kommen die Kontrolleure zur Einschätzung, dass etwa ein Drittel der Unternehmen ihre Organisationspflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz nicht erfüllen.

Ein weiterer Schwerpunkt im Arbeitsschutz-Bericht ist das Verfahren zur Anerkennung von Berufskrankheiten. Im Jahr 2015 gab es unter Beteiligung der Arbeitsschutzverwaltung in Sachsen-Anhalt 701 derartige Verfahren. Neu im Katalog der Berufskrankheiten werden Hautkrebserkrankungen durch UV-Lichtstrahlungen geführt. Im gesamten Jahr 2015 wurden 107 Arbeitnehmer mit UV-bedingten Hautkrebskrankheiten begutachtet, für 58 von ihnen stellten die Gewerbeärzte eine Bescheinigung als Berufskrankheit aus. Damit nimmt der Hautkrebs in der Gesamtheit der als Berufskrankheit anerkannten Hauterkrankungen (83 Fälle insgesamt) eine Spitzenposition ein. Mit der Anerkenntnis als Berufskrankheit können Betroffene Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen. – etwa für die medizinische Behandlung, für Prävention oder für Rentenleistungen.

Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass jahrelanges Arbeiten im Freien Hautkrebs durch UV-Strahlung hervorrufen kann. Dabei geht man von einer Tätigkeit im Freien von mindestens 15 Jahren aus. Insbesondere Straßenbauarbeiter, Dachdecker, Landwirte oder Seeleute gelten als gefährdet. Wirksamer Schutz ist jedoch möglich, etwa über die Arbeitsorganisation – sprich Verlagerung der Arbeit im Freien in die Morgen- und Abendstunden – oder durch technische Hilfsmittel wie Abdeckungen und Überdachungen über Baustellen und Arbeitsstätten.

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