Startseite Foren Halle (Saale) Starke Rauchentwicklung durch angebranntes Essen – Feuerwehr-Drehleiter kann wegen Falschparkern nicht ausrücken

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  • #107887

    Anonym

    Nur gut, dass es kein großer Brand war. Am Samstagnachmittag behinderten Falschparker schon wieder die Freiwillige Feuerwehr in Halle-Trotha. Das Lösc
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    #107888

    Wenn das die Politik der Stadtverwaltung für die Zukunft sein soll: Falschparkern vor Feuerwehreinfahrten das Feld zu überlassen, dann können wir uns noch auf so einiges gefasst machen.

    #107889

    Bei derart rücksichtslosen Arschlöchern sollte man kein Federlesen machen. Ein LKW der Feuerwache mit Rammschutz rammt den Weg frei und gut ist. Evtl. entstandene Schäden dadurch am Löschfahrzeug wird dem Falschparker berechnet.

    Ich weiss nicht wie man so rücksichtslos, egoistisch und dumm sein kann, Feuerwehrzufahrten, Hydranten u.dgl. zuzuparken.

    #107890

    In Deutschland ist dann aber wahrscheinlich der Fahrer des Feuerwehr sein Führerschein los.

    In Amerkika gibt es dann noch das Parkticket oben drauf:

    #107891

    In „Deutschland“ läuft ohnehin so einiges falsch, aber das ist ein anderes Thema… 😮
    So wie im Filmchen sollte es normal sein. Und rücksichtslose Arschlöcher haben es auch nicht anders verdient!

    #107892

    Sorry, es gibt überall eine Schadenvermeidungspflicht… vorsätzliches Handeln steht unter Strafe, und auch das Gewaltmonopol des Staates und seiner Organe ist eindeutig. Hier hat, unter welchen Umständen auch immer, niemand das Recht auf Selbstjustiz.
    Das wird doch immer wieder so kommuniziert, warum also hier anders???

    #107893

    Sorry, es gibt überall eine Schadenvermeidungspflicht… vorsätzliches Handeln steht unter Strafe, und auch das Gewaltmonopol des Staates und seiner Organe ist eindeutig. Hier hat, unter welchen Umständen auch immer, niemand das Recht auf Selbstjustiz.
    Das wird doch immer wieder so kommuniziert, warum also hier anders???

    Weil hier die vorsätzliche Selbstjustiz eines ignoranten Falschparkers potentiell ein oder gar mehrere Leben hätte kosten können.

    In Notfällen muss es, zum Zwecke der Ausübung seiner Pflicht als offizieller Notfallhelfer, möglich sein, Sachgüter aus dem Weg zu räumen, mit welchen Mitteln auch immer und auch unter Inkaufnahme von Schäden an selbigen. Dafür gibt es dann Versicherungen, die Schäden an materiellen Gütern finanziell begleichen können.
    Wenn die Feuerwehr einen Dachstuhlbrand löscht, werden durch eindringendes Löschwasser die darunterliegenden Wohnungen auch oft unbewohnbar. Soll die Feuerwehr lieber gar nicht löschen, damit die Einrichtungsgegenstände der Mieter der unteren Etagen nicht beschädigt werden?

    #107894

    Ist die Feuerwache eigentlich permanent besetzt? Oder kommen die Feuerwehrleute nur bei einem Einsatz dort hin? In ersterem Falle sollte man diese (und alle anderen) Feuerwehren (auch rechtlich) in die Lage versetzen, auch unabhängig von einem Einsatz abschleppen zu lassen. Natürlich auf Kosten des Falschparkers.

    #108073

    Ab schleppen ist doch ausreichend, warum muß das mit Sachbeschädigung verbunden sein?  Wie schon gesagt, man kann eine rechtsverfehlung nicht mit einer anderen heilen. Übrigens begeht der Falschparker keine Selbstjustiz, sondern nur eine OWi… mach dich mal schlau

    #108074

    Hmm abschleppen schön und gut, nur wenn die Wache nicht permanent bestzt ist wie es bei ner FFW üblich ist haben die im Alarmfall nicht die Zeit auf den Abschleppdienst zu warten der den Weg erst freiräumt.

    Wenn die Wache allerdings ständig mit nem Diensthabenden besetzt ist muss der halt ständig aus dem Fenster gucken ob nicht irgendwer dort im Weg rum steht und den dann abschleppen lassen. Denke mal das die anderes zu tun haben als ständig die Strasse zu beobachten ob die Ausfahrt frei ist.

    #108086

    Übrigens begeht der Falschparker keine Selbstjustiz, sondern nur eine OWi… mach dich mal schlau

    Er übt aber Selbstjustiz, indem er meint, er müsse sich nicht an geltende Gesetze halten und könnte sein Fahrzeug einfach hinstellen, wo es ihm passt (ich weiß, dass das eine Ordnungswidrigkeit ist). Genauso wäre es Selbstjustiz, wenn ich als Zivilperson an diesem Fahrzeug vorbei gehen und zur Strafe für das Fehlverhalten die Spiegel abbrechen würde.

    Für Rettungskräfte im Dienst sollte es aber Ausnahmeregelungen geben, wenn Beschädigungen bei Beseitigung von widerrechtlich herbeigeführten Hindernissen nicht mit vertretbarem Aufwand zu vermeiden wären.

    #108434

    @biär

    mach dich mal kundig, was Selbstjustiz ist, deine verschwurbelten Ansichten dazu sind jedenfalls nicht von irgendeiner Rechtsvorschrift gedeckt…

    #108556

    Eine Feuerwehrausfahrt durch Parken zu Blockieren ist der Gipfel des Egoismus und sowas auch noch schön zu reden an Idiotie nicht mehr zu überbieten.

    Jeder Phantast, der erst mal auf dem Abschlepper warten will, sei gefragt, ob er sich im Falle eines Brandes in seine Bude stellt und dem Feuer dann sagt : „Bitte brenn mal für eine halbe Stunde nicht weiter, die Feuerwehr muss erst abschleppen, ehe sie Dir auf den Pelz rücken kann“


    @Schulze
    , Deine Schadensminderungspflicht ist doch wohl der Hohn oder? Was ist denn für ein Schaden, wenn die große Feuerwehr so eine Blechdose wegrammt? Ein kleiner Schrotthaufen von rund 2m Breite und 4,50m Länge in der Regel 1,3t schwer. Nicht der Rede Wert, selbst wenns ein Veyron wäre, wenn wir den Gegenwert eines einzigen geretteten Lebens gegenrechnen.

    Was steht denn im Raum wenn die Feuerwehr nicht kommt? Der Schaden wenns ums Leben oder Gesundheitsfolgen geht,  ist eigentlich nicht bezifferbar, aber alleine ein Fall von Brandverletzung, intensivmedizinisch betreut und mit langer Reha ist in jedem Fall teurer als irgendeine Blechkarre. Selbst besagten Veyron kann man locker für die Tarife kaufen, die die Folgekosten über die Jahrzehnte dann betragen, vom Leid der Betroffenen will ich garnicht erst reden.

    Die Schäden, die ein in voller Ausdehnung brennendes Haus alleine oder gar in der umliegenden Bebauung anzurichten vermag dürften ebenfalls den Wert jeder geparkten Blechkarre bei weitem überschreiten.

    Ach ja, wie viele Veyrons und Ferraris parken da eigentlich vorm Nordbad? Das ist eher der BMW von „Ede Wichtig“ oder der olle VW Bus von „Max Faulpelz“ die ja jeden Meter bis zum Bad, am Besten noch an den Beckenrand fahren wollen.

     

    Wie war das doch gleich noch mal mit der Schadensminderungspflicht @Schulze? Die Feuerwehr, die sich den Weg frei rammt, mindert den Schaden, weil sie eben Leib und Leben und bedeutende Sachwerte versucht zu retten und nach meinem Dafürhalten sollte man auch noch demjenigen, der sich so egoistisch vor Feuerwehrausfahrten und Hydranten stellt, eine Schadensregulierung verweigern, damit derjenige endlich mal fürs Leben lernt und es eben nicht alles nach seinem Gusto gehen kann.

    In Trotha steht eine von 4 Drehleitern von Halle. Eine in der FFW Ammendorf, eine in der Südwache, eine in der Hauptwache und eben eine in Trotha. Wird diese blockiert sind 25% der Kapazitäten weg. Der ganze Norden von Halle kann im Falle eines derartigen Idioten nicht zeitnah mit einer Drehleiter abgedeckt werden. Was passiert bei einem 2. Brand im Süden der Stadt, wenn die dortige Drehleiter nun in Trotha werkelt?

    Nur gut, daß es diesmal wieder einmal gut gegangen ist…in die Straße zum Nordbad gehörenim Mindesten aktuell Poller, daß keiner mehr reinfahren kann, solange die Feuerwehr dort noch ist. wer baden will, der kann auch mal mit der Bimmel oder dem Fahrrad hinfahren.

    Das Ordnungsamt sollte bis zur Errichtung der Polleranlage im Minimum in einem 15min Takt dort Streife gehen und jeden ohne Gnade abschleppen, der die Feuerwehr Bewegungszone zuparkt. So oft , bis der Spuk ein Ende hat.

    #108558

    Für Rettungskräfte im Dienst sollte es aber Ausnahmeregelungen geben, wenn Beschädigungen bei Beseitigung von widerrechtlich herbeigeführten Hindernissen nicht mit vertretbarem Aufwand zu vermeiden wären.

    Dieses Recht haben Rettungsdienste. In Absprache mit der Leitstelle und bei entsprechender „Gefahr im Verzug“ dürfen Rettungsfahrzeuge den Weg freiräumen. Und das auf Kosten des Falschparkers, der auch noch die eventuellen Schäden am Rettungsfahrzeug trägt. Und leider passiert dieses auch in der Praxis hin und wieder.

    Trotzdem ist es für alle Beteiligten besser, das Feuerwehr und Rettungswagen unabhängig von einem konkreten Einsatz überall durch kommen können. Denn im Einsatzfalle kann selbst das Wegräumen wertvolle Minuten kosten und macht das Leben für die Rettungskräfte auch nicht einfacher.

    #108586

    Herr Willi, der erste und die beiden letzten Absätze ihres Statements sind bewertbar und gut zu heißen. Alles zwischendurch ist reiner BS.

    Und nur darum ging es mir; eben die Grundlagen für planvolles gesetzkonformes Handeln zu schaffen und durchzusetzen. Rambos haben wir im Lande schon genügend…

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