Aufhebung der Aufstallungspflicht von Geflügel in Halle mit Ausnahme des Stadtteils Planena

21. März 2017 | Vermischtes | Keine Kommentare

Die Allgemeinverfügung der Stadt Halle (Saale) vom 15. November 2016 über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza wird aufgehoben. Eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht die Stadt in ihrer kommenden Amtsblattausgabe am 29. März 2017.

Die Seuchenlage in Sachsen-Anhalt hat sich entspannt. Seit einigen Wochen wurden keine neuen Verdachtsfälle in Hausgeflügelhaltungen festgestellt. Nach Bewertung des regionalen Einschleppungsrisikos wird im Stadtgebiet Halle (Saale) derzeit nur noch der Ortsteil Planena als besonders gefährdeter Bereich für eine Einschleppung der Aviären Influenza in die Hausgeflügelpopulation angesehen. Planena befindet sich unmittelbar in einem Wildvogelrastgebiet.

Alle Geflügelhalter im Stadtgebiet werden jedoch nochmals auf die Pflicht zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen, um ein Risiko der Einschleppung in Nutzgeflügelhaltungen so niedrig wie möglich zu halten. Zu den Maßnahmen gehört, dass Hausgeflügel nicht an Stellen gefüttert und getränkt werden soll, die auch für Wildvögel zugänglich sind. Futter, Einstreu oder sonstige Gegenstände, mit denen das Hausgeflügel in Verbindung kommen kann, dürfen nicht an Orten aufbewahrt werden, zu denen Wildvögel Zugang haben.

Weitere reguläre Pflichten von Geflügelhaltern (auch Hobbyhaltern!) beinhalten die unverzügliche Anmeldung der Geflügelhaltung, spätestens mit Beginn der Haltung, im Fachbereich Gesundheit, Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Kreuzerstraße 12, 06132 Halle (Saale), Telefon: 0345 7743010 oder per E-Mail an: veterinaeramt@halle.de sowie die Dokumentation der Zu- und Abgänge von Geflügel in einem Bestandsregister. Bei vermehrten Todesfällen, Veränderungen der Legeleistungen oder bei Gewichtsabnahme hat der Halter durch einen Tierarzt Geflügelpest ausschließen zu lassen.

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