„Homo-Ehen“: nur 11 Lebenspartnerschaften im Jahr 2015 in Sachsen-Anhalt aufgehoben

29. Juli 2016 | Soziales | Keine Kommentare

Im Jahr 2015 wurden im Bundesland Sachsen-Anhalt 11 Lebenspartnerschaften aufgehoben. Das ist eine Verringerung im Vergleich zum Vorjahr, in dem es zu 22 Aufhebungen von eingetragenen Partnerschaften kam.

Insgesamt waren im Jahr 2015, wie auch 2014, mehr Frauen an solchen Aufhebungsverfahren beteiligt. In Zahlen ausgedrückt waren das 12 beteiligte Frauen und 10 beteiligte Männer. Die durchschnittliche Dauer der Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt der Aufhebung im Jahr 2015 betrug 6,4 Jahre. Während die männlichen Lebenspartnerschaften bis zur Aufhebung 8,6 Jahre dauerten, waren es bei den weiblichen nur 4,5 Jahre. Der durchschnittliche Altersunterschied der ehemaligen Lebenspartner lag bei ungefähr 10 Jahren.

Personen des gleichen Geschlechts können eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen. Ähnlich den gerichtlichen Scheidungen der traditionellen Ehe, kommt es immer wieder auch zur Aufhebung von eingetragenen Lebenspartnerschaften. Bei einer Trennung gelten die gleichen Regelungen wie bei einer Ehescheidung. Die Aufhebung erfolgt durch gerichtliche Entscheidung.

Im Jahr 2014 wurden 99 Lebenspartnerschaften begründet, 44 von Männern und 55 von Frauen.

In einer Lebenspartnerschaft lebten am Jahresende 2015 insgesamt 1 119 Personen, davon 579 Männer und 540 Frauen. Bei 26 Personen war der Lebenspartner verstorben und von 174 Personen war die Lebenspartnerschaft aufgehoben.

Bevölkerung 2011 bis 2015 nach Lebenspartnerschaft und Geschlecht:

Jahr In Lebenspartnerschaft

lebend

Lebenspartner

verstorben

Lebenspartnerschaft

aufgehoben

insge-samt männlich weiblich insge-samt männlich weiblich ins-gesamt männlich weiblich
Personen
2011 885 470 415 17 6 11 73 32 41
2012 1 014 522 492 18 7 11 95 48 47
2013 1 148 591 557 18 7 11 110 49 61
2014 1 116 576 540 21 10 11 153 66 87
2015 1 119 579 540 26 13 13 174 76 98
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