Würdevoller Umgang auch nach dem Tod
7. Februar 2017 | Politik, Vermischtes | 6 KommentareZu den Beratungen zum Bestattungsgesetz Sachsen-Anhalt erklärte der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Als CDU-Landtagsfraktion stehen wir für einen würde- und respektvollen Umgang mit den Verstorbenen. Das Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bietet hier die notwendige Grundlage. Wir wenden uns gegen Beliebigkeit und einer Anbiederung an den vermeintlichen Zeitgeist, was den Umgang mit den Toten angeht.
Wir plädieren deutlich für die Möglichkeit der öffentlichen Trauer auf Friedhöfen. Deswegen wenden wir uns grundsätzlich gegen Grabstellen auf Privatgrundstücken.
Selbstverständlich müssen auch andere religiöse Traditionen mit beachtet werden. Bereits jetzt finden in Sachsen-Anhalt Begräbnisse jüdischer und muslimischer Gläubiger statt. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass Sternenkinder würdige Grabstellen erhalten. Bezüglich der Forderung der Verwendung von Grabsteinen, die ohne Kinderarbeit entstanden sind, setzen wir auf eine entsprechende Selbstverpflichtung der Steinmetze.“
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Viel schlimmer ist noch die „Friedhofsordnung“ und deren Chefin. Was man da alles nicht darf und für was man alles bezahlen muß ist schon ein Fall für sich. Eine gewisse Ordnung soll sein aber die selbstherrlichen Anordnungen der Friedhofsverwaltung hat nichts mit respektvollem Umgang mit Verstorbenen zu tun.
So viel Scheinheiligkeit. Aber der Bestatterverband leistet weiterhin sehr gute Arbeit. Nur gut das es Möglichkeiten gibt diesen scheinheiligen Schwachsinn zu umgehen.
Das ist ja die Sauerei, Schulze. Mit „Möglichkeit“ ist in Wahrheit „Zwang“ gemeint.
Warum muß ich mir eigentlich von einer pseudo-christlichen Partei vorschreiben lassen, daß ich bitteschön öffentlich zu trauern habe? Das geht diese Politfatzken einen feuchten Kehrricht an…
“ für einen würde- und respektvollen Umgang mit den Verstorbenen“ Da kam mal eie Reportage um „abgelaufene“ Urnengräber, Da war der respektvolle Umgang nach Ablauf der Grabstelle aber vorbei.
Dagegen waren „die Reisen mit meiner Tante“ aber respektvoll!
„Wir plädieren deutlich für die Möglichkeit der öffentlichen Trauer auf Friedhöfen. Deswegen wenden wir uns grundsätzlich gegen Grabstellen auf Privatgrundstücken.“
Fällt bei der CDU niemand auf, dass diese Forderung schon in sich ein Widerspruch ist?
Und seit wann legt die CDU fest, welche Würde ein Mensch hat, wenn er meinetwegen im Garten bestattet werden will?