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10. Dezember 2012 um 18:25 Uhr #23226
Er ist von Amts wegen Mitglied dieser Aufsichtsräte, aber zum Vorsitzenden mußte er mit einfacher Mehrheit gewählt werden, diese Mehrheit hat er offensichtlich bekommen.
11. Dezember 2012 um 09:35 Uhr #23290Wer sitzt denn sonst noch im Aufsichtsrat?
11. Dezember 2012 um 10:17 Uhr #23296Hier sind sie aufgeführt:
http://www.halle.de/de/Rathaus-Stadtrat/Stadtrat-Fraktionen/Aufsichtsraete/Aber offenbar noch nicht aktualisiert.
12. Dezember 2012 um 09:42 Uhr #23459MZ von heute:“Dass Bernd Wiegand im Aufsichtsrat (der HWG) zum Vorsitzenden gewählt wurde, ist eigentlich eine reine Formalie, denn der OB hat qua Amt den Vorsitz in dem Gremium“.
Das ist falsch, sonst wäre auch nicht gewählt worden.12. Dezember 2012 um 09:53 Uhr #23463Das ist für eine Anwältin entweder eine schwache Leistung oder aber bewusst durchgeführt im Sinne des neuen AG. So oder so ergibt sich immer mehr das Bild das Teile des Stadtrates mit Gewalt Krawall machen wollen. Eigentlich müsste man nach Neuwahlen rufen aber das wäre sinnlos.
12. Dezember 2012 um 10:04 Uhr #23464Wieso ist das ein schwache Leistung von Frau Wildgrube? Sie hat Recht, die MZ macht m.E. nur Klamauk ohne Sachkenntnis.
12. Dezember 2012 um 10:38 Uhr #23465Weil das Thema Befangenheit einem mit der Ausbildung klar sein sollte.
12. Dezember 2012 um 12:46 Uhr #23486Zunächst drängt sich bei mir der Verdacht, dass die MZ Krawall gegen Wiegand machen will. Liegt denn wirklich ein Mitwirkungsverbot vor? Nach dem Gesetz ist dies nur dann der Fall, „wenn die Entscheidung ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem eingetragenen Lebenspartner, seinen Verwandten bis zum dritten oder Verschwägerten bis zum zweiten Grade oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person einen besonderen Vorteil oder Nachteil bringen kann.“
Womöglich weiß die MZ mehr Informationen als sie schreibt?
12. Dezember 2012 um 12:48 Uhr #23487In den kommunalen Aufsichtsräten ist so mancher befangen, Nachrichtenticker, z.B. die Vertreter des Unternehmens in den mitbestimmten Aufsichtsräten, die haben in der Regel nur das Interesse der Belegschaft im Kopf, nicht das Interesse der Stadt.
Das ist eine glatte rechtliche Fehlkonstruktion, aber da regt sich niemand auf.12. Dezember 2012 um 13:19 Uhr #23489@SfK
Ein § endet nicht dort wo Du aufhörst zu zitieren, es gibt Bundesländer welche ausdrücklich verbieten das ein Angestellter der Gemeinde gleichzeitig in der Gemeindevertretung sitzt. (Sa-An habe ich auf die Schnelle nicht gefunden)
In jedem Fall ist einem Juristen klar das es hier in eine sensible Grauzone geht.
Sorry aber die Mitbestimmung ist in Deutschland ausdrücklich gesetzlich geregelt, ich habe keine Idee wo Du hier Parallelen siehst.
12. Dezember 2012 um 13:39 Uhr #23495Gemeindeangestellte dürfen in Sachsen-Anhalt auch nicht im Gemeinderat sein.
Ja, die Mitbestimmung in den Aufsichtsräten ist gesetzlich geregelt, das ist für rein private Betriebe sinnvoll, aber m.E. für kommunale Betriebe nicht, da sind die Vertreter des Stadtrates ausreichend. Ich habe es viele Jahre in Halle erlebt, wie die Arbeitnehmer das Interesse des Unternehmens auslegen.12. Dezember 2012 um 18:16 Uhr #23546Der § 31 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt ist hier vollkommen nutzlos, weil die HWG mbH eine – wie der Name schon sagt – GmbH ist. Und hier zieht einzig und alleine das GmbH-Gesetz. Die HWG mbH ist ein Unternehmen, welches eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Eigentümer der GmbH ist die Stadt. Und der Eigentümer kann in den AR Leute entsenden wie er will. Und im Falle von Frau Wildgrube hat es die Stadt gemacht. Es ist völlig unerheblich ob sie Ratsmitglied ist oder städt. Angestellte. In beiden Fällen hat sie die Interessen der Stadt im AR zu vertreten. Und es liegt im Interesse der Stadt, dass der OB AR der HWG mbH wird bzw. ist. Es ist übriegens nicht unüblich in anderen Städten, dass diese Angestellte oder Beamte, die nicht Beigeordnete sind, in den AR ihrer Gesellschaften entsenden. Das einzige was man Frau Wildgrube vorwerfen kann ist, dass sie sich gegenüber der MZ ungeschickt verhalten hat.
12. Dezember 2012 um 18:26 Uhr #23547@Jörg
Im Fall von Halle (irgend welche anderen Fälle interessieren da nicht) entsendet der Stadtrat und nicht die Stadt Mitglieder aus seiner Mitte in die Vorstände der Stadttöchter. Die Frage ist was genau in der Entsendung drin steht. (müsste man mal lesen) Es ist aber davon auszugehen das diese Posten mit der Funktion verbunden sind.
12. Dezember 2012 um 18:50 Uhr #23554Die Fraktionen können in die kommunalen Aufsichtsräte entsenden wen sie wollen, diese Entsendungen sind nicht an die Stadtratsfunktion gebunden.
12. Dezember 2012 um 18:55 Uhr #23556Danke, genau das meinte ich mit lesen was da drin steht. Hat denn jemals eine Fraktion ein Nichtmitglied entsandt ?
12. Dezember 2012 um 19:05 Uhr #23560Ja, z.B. hatten die LINKEN Prof. Schuh in den Aufsichtsrat der EVH entsandt, die CDU Herrn Gabrysch zur EVH, die Mitbürger Herrn Weiland zur HWS.
12. Dezember 2012 um 19:23 Uhr #23563Regelmäßig werden auch sachkundige Einwohner entsendet.
12. Dezember 2012 um 20:21 Uhr #23576Der Stadtrat entsendet nicht aus seiner Mitte. Er kann schicken wen er will. Und wenn sich der Stadtrat und der OB einig sind, dann kann der Stadtrat sogar nur Angestellte der Stadt in die Aufsichtsräte senden. Das Thema ist immer das selbe: die AR, die von der Stadt gesendet werden, haben die Interessen der Eigentümer zu vertreten. Nichts anderes. Daher ist es wurscht ob Stadtrat oder Angestellter der Stadt.
12. Dezember 2012 um 21:22 Uhr #23592Nein, die Aufsichtsräte haben allein das Interesse des Unternehmens zu vertreten, egal wer sie entsendet und woher sie kommen. Ich bin darüber im Aufsichtsrat der EVH zigmal belehrt worden.
12. Dezember 2012 um 22:36 Uhr #23610@Jörg
Danke für den Beitrag. Du bist sicher Jurist.Deine Ausführungen bestätigen mich in der Annahme, dass die MZ sich auf eine Schlammschlacht mit Wiegand einstellt, indem sie etwas Selbstverständliches skandalisieren will.
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