Startseite › Foren › Halle (Saale) › Stadtrat verweigert OB Wiegand die Entlastung
- Dieses Thema hat 15 Antworten und 10 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 Jahren, 6 Monaten von wolli.
-
AutorBeiträge
-
24. September 2014 um 17:50 Uhr #116230
AnonymAm 1. Dezember trat Oberbürgermeister Bernd Wiegand sein neues Amt an. Am Mittwoch nun sollte der Stadtrat für den ersten Amtsmonat eine sogenannte En
[Der komplette Artikel: Stadtrat verweigert OB Wiegand die Entlastung]24. September 2014 um 18:59 Uhr #116231Was soll der Scheiß? Der OB wird freigesprochen und dann muss der Rat dem OB die Entlastung dann eh erteilen. Es glaubt doch wirklich keiner, dass ein OB wegen so einem Blödsinn verurteilt wird? Abgesehen davon: wenn der OB wirklich fälschlicherweiße die besagten Mitarbeiter mit einer Stufe zu hoch bezahlt, dann kann der Schaden gar nicht 300.000 Euro sein, sonder geringer, wenn man davon ausgeht, dass er die Mitarbeiter höchstens mit einer Stufe niedriger hätte bezahlen dürfen. Dann ist der Schaden nur die Differenz zwischen den beiden Stufen und dann auch nur solange, wie sie eben nach der höheren Stufe bezahlt werden. Das können nie und nimmer 300.000,- Euro sein.
24. September 2014 um 21:07 Uhr #116232Du kennst den Ausgang des Verfahrens schon? Ich bin mir da nicht sicher.
An die 300.000 glaube ich auch nicht, aber die „Schadens“höhe ist nicht allentscheidend in einem Strafverfahren.Ein Schwarzfahrer wird auch kaum vor Gericht Milderung erwarten können, wenn er angibt, er sei ja nur Kurzstrecke gefahren.
24. September 2014 um 21:37 Uhr #116244Mal überschlagmäßig gerechnet:
Unterschied von der lt.Personalrat zustehenden Erfahrungsstufe zur gezahlten Erfahrungsstufe 5 ca. 1000 Euro/Monat x 12 Monate/Jahr x 7 Jahre x 3 Mitarbeiter = 252 000 Euro
es kann also schon hinkommen mit 300 000 Euro Schaden.
24. September 2014 um 22:04 Uhr #116249Naja, über die schmale Brücke würde ich nicht gehen wollen. Welchen Unterschied hat die Stufe 4 bzw. 3 zur 5? das wäre real, und wann hätte man da aufstufen können? Schon vermindert sich nämlich der „Schaden“. Außerdem wäre ja ein Großteil des Geldes wieder in den städtischen Haushalt zurückgeflossen, brutto ist nunmal nicht gleich netto …
Und anders gefragt, beim S. war lt. Persona immer alles ganz koscher???
24. September 2014 um 22:25 Uhr #116253Ich habe solches Rechnen von den berühmten Milchmädchen gelernt.
25. September 2014 um 00:08 Uhr #116264Dann zitieren wir doch einmal die Rechtslage. Kommentar Wiegand/Grimberg zur Gemeindeordnung:
„§ 108 Jahresrechnung/Entlastung – Aufgrund der vorbehaltlosen Entlastungserteilung durch den Gemeinderat ist die Haushaltswirtschaft des abgelaufenenen Haushaltsjahres endgültig abgeschlossen, so dass zivil-, straf- oder disziplinarrechtliche Ansprüche gegen den Bürgermeister nicht mehr in Frage kommen“
Die 18 Stadträte die zugestimmt haben, wollten offenbar den Schaden für die Stadt billigend in Kauf nehmen. Der Vorwurf der Befangenheit ist so lächerlich, dass es nur noch peinlich für den selbsternannten Verwaltungs- und Kommunalrechtler Wiegand ist.
25. September 2014 um 05:41 Uhr #116270Lächerlich sind wohl er die befangenen Personen, die ihre Niederlage bei der OB Wahl noch nicht überwunden haben.
Sie werden auch bei einer Neuwahl lediglich auf Platz „ferner liefen“ landen.
Die halten keinen mitteldeutschen Marathon durch. 😉25. September 2014 um 06:23 Uhr #116272Das Problem ist doch, dass das Bündnis der Gekränkten schon von der Schuld Wiegands überzeugt ist, obwohl das Verfahren noch nicht einmal in erster Instanz beendet ist. Was machen die Gekränkten eigentlich, wenn Wiegand freigesprochen wird?
25. September 2014 um 11:50 Uhr #116304@menschmeyer: deine Interpretation des §108 stimmt so nicht.Wenn man nach der Entlastung einen unrechtmäßigen Umgang mit Haushaltsgeldern feststellen würde, dann wäre dies genau noch so strafbar wie vor einer Entlastung. Das Strafrecht juckt die Entlastung überhaupt nicht. Die Entlastung hat nur deklatorischen Charakter. Von daher hätte man durchaus entlasten können, ohne negative Auswirkungen zu befürchten.
25. September 2014 um 13:15 Uhr #116315Die Entlastung hat nur deklatorischen Charakter.
Die These wurde zwar auch von Herrn Meerheim mit Überzeugung vorgetragen, ich glaube da nicht dran. Nach §108 entscheidet der Stadtrat über die Entlastung. Diese wird nicht nur erklärt. Bei Geschäftsführern einer GmbH ist das mit einer Freistellung von der Haftung (unter bestimmten Bedingungen) verbunden. Wird wohl auch beim OB so sein.
25. September 2014 um 15:54 Uhr #116338Es geht auch nicht primär um den Kontext mit der strafrechtlichen Überprüfung, sondern um die zivilrechtlichen Rückforderungsansprüche der Stadt, die mit der Entlastung verloren wären.
Wenn das so in dem Kommentar steht, den Wiegand selbst mit verfasst hat, ist das das glatte Gegenteil von dem, was gestern vollmundig verteten wurde.25. September 2014 um 19:57 Uhr #116368Ich bin in mehreren Vereinsvorständen und war viele Jahre in Kirchenvorständen, da wird in jedem Jahr über die Entlastung des Vorstandes abgestimmt. Wenn da etwas unklar ist wie im Fall Wiegand wird keine Entlastung des Vorstandes erteilt bis der Fall geklärt ist, da braucht es keine juristische Sachkenntnis, sondern nur gesunden Menschenverstand.
25. September 2014 um 20:07 Uhr #116369Es geht doch bei diesen politischen Spiegelfechtereien nicht um Entlastung Wiegands, sondern seine maximale Belastung.
Wenn der halbe Stadtrat in der Amtsvorgängerzeit so akribisch gewesen wäre, würden wir jetzt nicht über Wiegand reden.
Das ist wahrhaftig eine echte Schweinerei:
http://www.lrh.sachsen-anhalt.de/fileadmin/user_upload/Berichte/Sonderbericht_Stadion_Halle.pdf
25. September 2014 um 20:32 Uhr #116370@SfK: allerdings hat niemand erfolgreich Strafanzeige gegen die S. gestellt. Es gibt immer politische und moralische Verfehlungen, die halt schwer strafrechtlich zu verfolgen sind. Ungeachtet der Verdienste und Fehler Wiegands geht es hier um den Vorwurf einer konkreten Straftat. Wir werden sehen, was dabei heraus kommt. Alles andere hat keine Rolle zu spielen. Schon gar nicht Daggi !!! Die ist Geschichte.
Die Gerichte sind unabhängig. Ich glaube auch nicht, dass irgend ein Richter persönlich mit dem halleschen Kommunalsumpf verflochten ist. Das haben die nicht nötig.
Halle ist nicht ELF Aquitaine.25. September 2014 um 20:37 Uhr #116371Lenke nicht ab, hier geht es um die Entlastung des OB und nicht um Oberdaggi.
Ich wüßte nicht, dass Rauen, Häußler oder Szabados eine ganze Führungsmannschaft mit in den OB-Bereich gebracht hätten und dann noch hoch bezahlt, vielleicht zu hoch bezahlt. Da ist doch klar, dass da genau hingeguckt wird, das hat aber auch gar nichts mit politischer Spiegelfechterei zu tun, das ist die Aufgabe des Stadtrates.
-
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.