Rüdiger Erben: Keine Waffen für „Reichsbürger“
27. Oktober 2016 | Nachrichten, Politik | 4 KommentareDer innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, plädiert dafür, alle rechtsstaatlichen Mittel zur Bekämpfung der Gefahren auszuschöpfen, die von sogenannten „Reichsbürgern“ ausgehen. Das gelte insbesondere für Waffenbesitz. „Waffen gehören nicht in die Hände von ‚Reichsbürgern‘. Welche Risiken damit verbunden sind, haben die Schießereien in Sachsen-Anhalt und Bayern ja deutlich gemacht“, so Erben. „Waffen zu besitzen, ist zunächst einmal verboten, wenn der Staat nicht ausnahmsweise die Erlaubnis erteilt. Privater Waffenbesitz darf aber nur dann zugelassen werden, wenn der Besitzer das Gewaltmonopol des Staates nicht bedroht. Wenn jemand die Existenz dieses Staates sogar leugnet, entfällt aus meiner Sicht diese Voraussetzung.“ Den „Reichsbürgern“ die Waffen abzunehmen, sei zudem eine Frage der Fürsorgepflicht gegenüber Polizei und anderen staatlichen Vollzugsbeamten, die immer häufiger bedroht und angegriffen werden.
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Reichsbürger stellen sich einfach eine Reichsbürgerwaffenkarte aus, solange sie ne Karte beantragen, weiß die Polizei wenigstens, was sie erwartet. Einfach ihre Dummeit gegen sie ausnutzen, statt sie mit der Nase darauf zu stoßen, könnte effektiver sein,
Bei der Vorstellung, dass ein zuverlässig frustrierter Forenschreiber hier nach privatem Waffenbesitz schreit, wird mir komisch.
Hattest du bereits Bedarf, eine scharfe (tödliche!) Waffe einzusetzen? Sollte mich wundern.
Der unbescholtene Bürger darf im Übrigen Waffen erwerben. Unter noch strengeren Voraussetzungen und Auflagen darf er sie sogar führen. Eine Änderung dieser Regelungen, außer vielleicht eine Verschärfung, ist nicht notwendig.
Nicht alles blind übernehmen, wie man es immer wieder „zu lesen“ bekommt. Stattdessen lieber an Fakten halten.
Dann mal auch dafür einsetzen, daß der unbescholtene Bürger Waffen erwerben und führen darf. Wenn die Polizei das Gewaltmonopol nicht halten kann, wie man immer wieder zu lesen bekommt, darf ja der Bürger wohl selbst für seine Sicherheit sorgen dürfen?