„König von Deutschland“ bleibt weiter in U-Haft

26. September 2016 | Politik | Keine Kommentare

Der Haftbefehl der 13. Großen Strafkammer des Landgerichts Halle gegen den Angeklagten Peter F. aus Wittenberg bleibt aufrechterhalten und in Vollzug. Dies hat die Strafkammer am heutigen Tage entschieden. Der Angeklagte hatte zuvor eine Haftprüfung beantragt und war deshalb am 22.09.2016 von der Kammer angehört worden. Die dort vorgebrachten Gründe haben die Kammer nicht dazu bewogen, den Haftbefehl aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen. Die Kammer geht weiterhin davon aus, dass gegen den Angeklagten der dringende Tatverdacht der Untreue besteht und die Haftgründe der Fluchtgefahr und der Verdunklungsgefahr vorliegen: Es bestehe nämlich sowohl die Gefahr, dass sich der Angeklagte durch Flucht dem bevorstehenden Verfahren entziehe, als auch die Gefahr, dass er Einfluss auf die Mitglieder seiner „Gemeinschaft“ nimmt, die als Zeugen in Betracht kommen. Der Beginn der Hauptverhandlung ist für den 20.10.2016 vorgesehen. Es sind inzwischen bis Anfang März 2017 insgesamt 26 Verhandlungstage anberaumt. Das Landgericht stellt klar, dass dem Angeklagten nicht Betrug, sondern Untreue zur Last gelegt wird.

(Quelle: Landgericht Halle)

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