Innenministerium: Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt beobachtet sogenannte „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“
14. November 2016 | Politik | 3 KommentareDie Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt hat die sogenannten „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ als eine verfassungsfeindliche Bestrebung im Sinne des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) eingestuft. Sie unterliegen damit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt.
In der Gesamtschau der dem Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt vorliegenden Informationen über Ideologie, Agitationen, Akteure und Aktivitäten sowie der in jüngster Vergangenheit festgestellten Entwicklungen liegen tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vor. Dies gilt unabhängig davon, dass diese Bestrebungen nur zum Teil dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnet werden können.
Sogenannte „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ lehnen die Bundesrepublik Deutschland einschließlich ihrer Rechtsordnung und Institutionen fundamental ab. Sie richten sich damit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Für die Verwirklichung ihrer Ziele treten sie aktiv ein z. B. mit Werbeaktivitäten oder mit aggressiven Verhaltensweisen gegenüber Gerichten und Behörden der Bundesrepublik Deutschland.
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Apropos Bunker! Hast Du etwa noch keinen? Das neue Modell Drumps-Bums 4.5 soll sogar atombombensicher sein. Und die Hausbar wird sogar schon gefüllt geliefert. Antrag an Frau Mähbäh?
Die machen es sich auch selbst…
Beim Thema „Selbstverwalter“ fällt mir ein, dass ich neulich – bei der Recherche nach Pflanzen usw. auf einige „esoterische“ (sag ich mal so locker) – Seiten gestoßen bin, die wiederum Links zu Reichsbürgern, Selbstversorgern, Selbstentsorgern (ja, gibt’s auch) , geheime Keltenkräuterkundige und private Bunkerbauspezialisten gestoßen bin. Habe gleich die Heizung ne Stufe höher gedreht, da läuft einem ja der kalte Schauer über den Rücken.
Die postfaktische Gesellschaft lässt grüßen.