Innenministerium erlässt Integrationsschlüssel

17. Januar 2017 | Politik | Keine Kommentare

Die landesinterne Wohnsitzzuweisung von Flüchtlingen mit anerkanntem Schutzstatus in Sachsen-Anhalt unterliegt neuen Regelungen. Das Innenministerium hat dazu heute einen Erlass herausgegeben, der die Zuweisungen in die Landkreise und kreisfreien Städte nach einem bestimmten Schlüssel festlegt. Berücksichtigt werden dabei Einwohnerzahl, Arbeitslosenquote und das Angebot an Berufsausbildungsstellen.
Gesetzliche Grundlage bildet der im August 2016 vom Bund neu geschaffene Paragraf 12a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Danach sind Flüchtlinge mit anerkanntem Schutzstatus gesetzlich verpflichtet, für drei Jahre in dem Bundesland ihren Wohnsitz zu nehmen, dem sie für die Durchführung ihres Anerkennungsverfahrens zugewiesen worden sind. Darüber hinaus sind die Länder ermächtigt, zur landesinternen Wohnsitznahme Näheres zu bestimmen.
Landesseitig ist der Integrationsschlüssel auf die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte beschränkt.
§ 12a Abs. 2 und 3 AufenthG eröffnet allerdings die Möglichkeit, in den Landkreisen die Wohnsitzverpflichtung räumlich weiter einzugrenzen und eine Verpflichtung zur Wohnsitznahme an einem bestimmten Ort innerhalb des Landkreises zu verfügen. Die Ausländerbehörden entscheiden nach eigenem Ermessen, ob bzw. in welchen Fällen sie von dieser Option Gebrauch machen.
Mit den Leitlinien für den Integrationsschlüssel sollen eine bestmögliche Nutzung und Auslastung der in den Kommunen vorhandenen Integrationsressourcen wie Wohnraum, Bildung und Arbeitsmarkt erreicht werden. Zugleich soll einer Konzentration von Schutzberechtigten in einzelnen Kommunen entgegengewirkt werden.
Es gilt eine einmonatige Übergangszeit. Zudem sind Personen ausgenommen, die einer sozialversicherungspflichtigen, ihren Lebensunterhalt sichernden Beschäftigung nachgehen oder eine Ausbildung oder ein Studium aufgenommen haben. Darüber hinaus soll die Regelung keine Rückwirkung entfalten, das heißt, sie findet nur für Personen Anwendung, denen nach Inkrafttreten der landesinternen Regelungen ein Schutzstatus zuerkannt wird.

Wortlaut des Erlasses und der Anlagen:

001_2017 Erlass zum Integrationsschlüssel

001_2017 Anlage-Leitlinien für Integrationsschlüssel LSA(1)

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