Mehr Gewalt, weniger Diebstahl. Stahlknecht veröffentlicht Kriminalitätsstatistik

14. März 2017 | Politik | Keine Kommentare

Der Minister für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht, hat heute in Magdeburg die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2016 vorgestellt. Mit insgesamt 196.464 von der Polizei erfassten Delikten liegt der Wert zum siebten Mal in Folge unterhalb von 200.000 Straftaten. Gegenüber dem Jahr 2015 beträgt der Rückgang 2.340 Straftaten. Damit wird die leicht ansteigende Entwicklung in den Jahren von 2012 bis 2015 erstmals wieder umgekehrt.

Die Aufklärungsquote konnte im vergangenen Jahr gesteigert werden und liegt mit 55,4 Prozent über dem Wert des Vorjahres (+0,6 Prozentpunkte). Gestiegen ist ebenso die Anzahl der Tatverdächtigen. Mit insgesamt 73.256 tatverdächtigen Personen wurden 2.060 Personen mehr ermittelt als 2015.

Innenminister Stahlknecht: „Sicherheit muss jeden Tag erarbeitet werden. In Sachsen-Anhalt ist uns das trotz der bekannten angespannten Personalsituation bei der Polizei erneut gut gelungen. Dafür möchte ich unseren Polizistinnen und Polizisten meinen Dank aussprechen. Um unsere Polizei auch künftig leistungsstark zu halten, werden wir in den nächsten beiden Jahren 46 Millionen Euro zur Verfügung stellen. In den zurückliegenden fünf Jahren haben wir bereits mehr als 100 Millionen Euro in die Sachausstattung investiert und konnten bereits in den letzten zwölf Monaten mehr Polizeianwärter einstellen als noch in den drei Jahren zuvor.“

Zu einem nennenswerten Rückgang kam es im Bereich der Diebstahlsdelikte, die traditionell die größte Gruppe am Gesamtstraftatenaufkommen darstellt. Hier sank die Zahl von 84.912 Fällen im Jahr 2015 auf aktuell 79.599 Taten, was einem Rückgang von 5.313 Taten entspricht. Dadurch verschob sich der Anteil der Diebstahlsdelikte am Gesamtstraftatenaufkommen von 42,7 Prozent im Jahr 2015 auf 40,5 Prozent im Jahr 2016.

Innerhalb dieser Deliktsgruppe kam es beispielsweise zu Rückgängen beim Fahrraddiebstahl (von 14.992 im Jahr 2015 auf 14.570 Fälle im Jahr 2016), beim Ladendiebstahl (von 11.406 auf 10.720) oder beim Diebstahl an und aus Kraftfahrzeugen (von 11.583 auf 10.335). Gestiegen sind hingegen der Taschendiebstahl (von 951 auf 1.069) und der Diebstahl aus Kellern und Dachböden (von 9.289 auf 10.601). Im Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls stellt sich die Entwicklung wie folgt dar: Insgesamt erfasste die Polizei 2016 3.061 Delikte, das sind 266 mehr als im Jahr 2015 (2.795). Allerdings bleiben beim Wohnungseinbruchdiebstahl immer mehr Tathandlungen im Versuchsstadium stecken. Zum Vergleich: Im Jahr 2015 wurden insgesamt 1.183 Taten als Versuch und 1.612 Taten als vollendet erfasst. Im Jahr 2016 erreichte die Zahl der Versuche 1.413 Fälle, die Zahl der tatsächlich vollendeten Wohnungseinbrüche stieg mit 1.648 Taten deshalb im Vergleich zur Gesamtzahl wesentlich geringfügiger an.

Leichte Rückgänge waren auch im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte zu verzeichnen, hier sank die Fallzahl von 31.928 Taten im Jahr 2015 auf aktuell 29.668 erfasste Fälle.

Angestiegen sind hingegen die Gewaltdelikte, deren Entwicklung in den letzten vier Jahren zwischen einem leichten Auf und Ab wechselte. 5.765 Delikte sind für das Jahr 2016 erfasst worden, das sind 554 Delikte mehr als im Vorjahreszeitraum und entspricht exakt dem Wert aus dem Jahr 2011. Dieser Deliktsbereich wird insbesondere durch Taten wie schwere und gefährliche Körperverletzung geprägt, aber auch Raubdelikte und räuberische Erpressungen, Mord und Totschlag oder Vergewaltigungen sind in dieser Kategorie erfasst. Während die Anzahl der Delikte im Bereich des Raubes und der räuberischen Erpressung von 1.320 auf 1.260 rückläufig ist, ist die Anzahl der erwähnten Körperverletzungsdelikte von 3.647 auf aktuell 4.165 Delikte angestiegen. Ebenfalls angestiegen ist die Zahl der Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen. 255 dieser Taten wurden 2016 erfasst, das sind 90 mehr als 2015. In den Jahren 2007 bis 2014 schwankten die Fallzahlen nur minimal zwischen 199 bis 217 Fällen. Im Jahr 2015 folgte dann mit 165 Fällen das mit Abstand niedrigste Fallaufkommen. Damit folgen zwei Extreme aufeinander.

Die Gesamtzahl der Delikte, die sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung richten und zu denen auch Taten wie exhibitionistische Handlungen, Zuhälterei oder sexueller Missbrauch von Kindern zählen, liegt bei 1.480 Taten.

Am Gesamtstraftatenaufkommen nehmen diese 1.480 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung einen Anteil von 0,8 Prozent ein. Dominierend sind wie bereits dargestellt die Diebstahlsdelikte mit 40,5 Prozent. Es folgt die Gruppe der sonstigen Straftatbestände, worunter Taten wie Sachbeschädigungen, Beleidigungen, Hausfriedensbrüche oder Widerstandsdelikte fallen. Diese machen mit insgesamt 20,7 Prozent rund ein Fünftel des Gesamtaufkommens aus. Mit 15,1 Prozent rangieren Taten aus der Gruppe der Vermögens- und Fälschungsdelikte an dritter Stelle. Es folgen die Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit mit einem Anteil von 12,9 Prozent. Hierzu zählen beispielsweise sämtliche Körperverletzungsdelikte, verschiedene Raubstraftaten, Nötigung und Bedrohung. Besonders schwerwiegende Taten wie Straftaten gegen das Leben liegen bei lediglich 0,1 Prozent.

Den noch offenen Anteil von 10 Prozent machen Verstöße gegen strafrechtliche Nebengesetze aus – hierzu gehören beispielsweise Verstöße gegen das Waffen-, Umwelt- oder das Betäubungsmittelgesetz, aber auch sämtliche Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz oder das Freizügigkeitsgesetz, also Taten, die grundsätzlich nur durch Ausländer begangen werden können. Mit Blick auf den Zustrom von Asylbegehrenden und Kriegsflüchtlingen in die Bundesrepublik Deutschland, haben in Sachsen-Anhalt auch 2016 diese Verstöße zugenommen. Die Anzahl dieser ausländerspezifischen Delikte wies im Jahr 2016 insgesamt 9.296 Fälle aus (im Jahr 2015 waren es 6.708 Fälle). Unter Herausrechnung dieser Fälle liegt die Anzahl der erfassten Straftaten im Jahr 2016 bei 187.168 Taten.

Ohne die Einbeziehung der ausländerspezifischen Verstöße werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2016 von der Personengruppe der Asylbegehrenden, Duldungsinhaber, Flüchtlinge und der sich illegal im Land Aufhaltenden insgesamt 6.122 Straftaten (3,1 Prozent Anteil am Gesamtstraftatenaufkommen) Straftaten ausgewiesen, im Jahr 2015 waren es 4.533 Delikte. Diese unterteilen sich in:

  • 722 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit (2015: 926),
  • 472 Vermögens- und Fälschungsdelikte (2015: 1.142),
  • 427 Diebstahlsdelikte (2015: 1.532),
  • 895 sonstige Straftatbestände des StGB (2015: 581),
  • 497 Verstöße gegen sonstige strafrechtliche Nebengesetze ohne ausländerrechtliche Verstöße (2015: 308),
  • 102 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (2015: 41) und
  • sieben Straftaten gegen das Leben (2015: 3).

Weitere Angaben aus der PKS 2016:

Tatverdächtige

Im Jahr 2016 wurden 73.256 Tatverdächtige ermittelt. Das sind 2.060 Tatverdächtige mehr als im Vorjahr. Damit hat sich der bereits im letzten Jahr festzustellende Aufwärtstrend fortgesetzt. Rund 74 Prozent der Tatverdächtigen waren männlich. Die Anzahl der ermittelten nichtdeutschen Tatverdächtigen beträgt 18.158. Dieser Gruppe sind alle Personen zuzuordnen, die nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind. Hierzu gehören neben Asylbewerbern, Kriegsflüchtlingen, Duldungsinhabern oder sich hier illegal aufhaltenden Ausländern auch Angehörige aus EU-Mitgliedstaaten, Touristen, Ausländer mit dauerhaftem Bleiberecht (z. B. Angehörige von Spätaussiedlern, Besitzer von Niederlassungserlaubnissen), Arbeitskräfte, Studenten oder Schüler.

Opfer

Opfer im Sinne der Statistik sind natürliche Personen, gegen die sich die mit Strafe bedrohte Handlung unmittelbar richtet. Insgesamt wurden 30.005 Opfer einer Straftat erfasst. 17.781 Opfer sind männlich, 12.224 weiblich. 22.657 Opfer sind Erwachsene, 2.150 Personen sind Heranwachsende, 2.633 Opfer sind Jugendliche und 2.565 sind Kinder.

Polizeivollzugsbeamte als Opfer von Straftaten

Im polizeilichen Alltag werden Polizeivollzugsbeamte nicht nur Opfer von Gewalt während des Einsatzes im Rahmen von Großveranstaltungen, versammlungsrechtlichen Aktionen oder Fußballspielen, sondern auch im täglichen Streifeneinsatzdienst. Die Gefahr für Polizeivollzugsbeamte, bei der Dienstausübung Opfer einer Straftat zu werden, ist 2016 weiter gestiegen.

So wurden im zurückliegenden Kalenderjahr 910 Fälle registriert, in denen insgesamt 1.499 Polizeivollzugsbeamte in Ausübung ihres Dienstes Opfer einer Straftat wurden. Dies ist ein Anstieg um 162 Fälle bzw. um 277 geschädigte Polizeivollzugsbeamte.

Weitere Ausgewählte Deliktsbereiche

Vermögens- und Fälschungsdelikte

Die registrierten Fallzahlen sind gegenüber dem Jahr 2015 um 7,1 Prozent auf 29.668 registrierte Fälle gesunken. Damit handelt es sich im Jahr 2016 um das geringste Fallaufkommen der letzten zehn Jahre. Die Betrugsdelikte dominieren die Straften bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten mit einem Anteil von 76,7 Prozent

Straftaten gegen das Leben

Im Bereich der Straftaten gegen das Leben wurden unter Nichtberücksichtigung von Schwangerschaftsabbrüchen insgesamt 97 Fälle registriert. Innerhalb dieser Fallgruppe wurden acht Taten als Mord erfasst, davon sechs Versuche (2015: 15 Mordstraftaten, davon sieben Versuche). Darüber hinaus sind in der Statistik 67 Fälle des Totschlags erfasst, davon wiederum 51 Taten als Versuch (2015: 17 vollendete Totschlagsdelikte und 38 Versuche). In 22 Fällen handelte es sich um fahrlässige Tötung.

Sachbeschädigungen

Für das Jahr 2016 sind bei Sachbeschädigung die niedrigsten Fallzahlen der letzten zehn Jahre ausgewiesen. Insgesamt wurden 20.181 Fälle registriert. Dies bedeutet einen Rückgang um 0,4 Prozent bzw. um 77 Fälle.

Nach einem kontinuierlichen Rückgang in den letzten Jahren ist die Sachbeschädigung durch illegale Graffiti jedoch wieder um 2,9 Prozent auf 3.669 Fälle angestiegen.

Straftaten mit Tatmittel Internet

Bei der Betrachtung der Straftaten mit Tatmittel Internet ist zu beachten, dass nur Fälle mit dem Tatort Sachsen-Anhalt registriert werden können. Das bedeutet, dass der Tatort, also der Ort der Dateneingabe durch den Tatverdächtigen, in Sachsen-Anhalt liegen muss.

Dadurch kann die Polizeiliche Kriminalstatistik kein vollständiges Bild der tatsächlichen Situation wiedergeben. In vielen Fällen werden Straftaten über das Internet vom Ausland aus begangen, die sich dann in Sachsen-Anhalt schädigend auswirken. Bei den Straftaten mit Tatmittel Internet ist mit 9.826 Fällen ein Höchststand erreicht. Dominiert werden die Straftaten durch Betrugsdelikte mit 73,4 Prozent. In 18,1 Prozent sind Fälle wie das Ausspähen von Daten, Erpressung und Beleidigung zu verzeichnen.

In 2,5 Prozent der Fälle sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, insbesondere der Besitz, Verbreitung und Verschaffung von Kinder- und Jugendpornografie, registriert worden.

Betäubungsmittelkriminalität

Die Anzahl der registrierten Rauschgiftdelikte lag im vergangenen Jahr bei 7.341 Fällen und blieb damit im Vergleich zu 2015 nahezu unverändert (7.360). Ebenso angelehnt an die Werte des Jahres 2015 ist mit 94,0 Prozent die Aufklärungsquote in diesem Deliktsbereich (2015: 94,4) und mit ca. 3,7 Millionen Euro die Summe aller Sicherstellungen (2015: ca. 3,9 Mio.). 48 Prozent aller erfassten Fälle (3.497) stellen Verstöße im Zusammenhang mit Cannabis und Cannabiszubereitungen dar. Etwa ein Viertel aller Delikte (1.838.Taten) stehen im Zusammenhang mit Methamphetaminen, zu der auch die besonders gefährliche Droge Crystal gehört. Im Jahr 2016 starben 17 Personen an den Folgen des missbräuchlichen Konsums von Betäubungsmitteln. Im Vorjahr waren es 13 Rauschgifttote. In Sachsen-Anhalt sind seit dem Jahr 1994 in kausalem Zusammenhang mit einem missbräuchlichen Konsum von BtM oder Ausweichmitteln 160 Personen verstorben.

(Quelle: Innenministerium)

 

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