Hat Güssau geholfen, Wahlen zu fälschen?

7. Februar 2017 | Politik | 3 Kommentare

 Der Landtagsabgeordnete und ehemalige Präsident des Landtags, Hardy Peter Güssau (CDU), hat dem HalleSpektrum folgende Erklärung übersandt: „Auf Grund der Medienberichterstattung über meine Person erkläre ich nach meiner PE vom 26. und 27.01.2017 heute erneut:

Der Journalist der „Volksstimme“ Marc Rath, der mich im Zusammenhang mit dem laufenden Strafprozess gegen Holger Gebhardt öffentlich verdächtigt, an den Herrn Gebhardt vorgeworfenen Straftaten beteiligt zu sein, hat mir am 3. Februar 2017 erneut einen umfangreichen Fragenkatalog zur Stellungnahme übersandt. Dabei bezieht er sich auf den Inhalt der nicht – öffentlichen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten gegen Herrn Gebhardt, die ihm – aus unbekannten Gründen – in vollem Umfang vorliegen. Da Herr Rath nunmehr dazu übergegangen ist, einzelnen Politikern vertraulichen Einblick in diese Ermittlungsakten anzubieten, sehe ich mich zu dieser erneuten Erklärung veranlasst.

Von der Urkunden – und Wahlfälschung bei der Kommunalwahl im Mai 2014 durch Holger Gebhardt hatte ich damals keine Kenntnis. Ich habe mich an der Fälschung der Briefwahlunterlagen auch in keiner Form beteiligt: ich habe Herrn Gebhardt weder dazu angestiftet noch habe ich ihm dabei Hilfe geleistet. Im Mai 2014 war mir weder die Existenz noch der Inhalt des „Ordner[s] mit Personalblättern“ und der daraus von Herrn Gebhardt erstellten „Tabellen – Liste“ bekannt, auf die sich der am 26. Januar 2017 in der „Volksstimme“ und unter www.volksstimme.de veröffentlichte Artikel „Ein Fall für zwei“ bezieht. Anlässlich meiner Vernehmung als Zeuge vor dem Polizeirevier Stendal habe ich am 15. Juni 2015 umfangreich Auskunft gegeben.

Die Staatsanwaltschaft hat nach Abschluss der Ermittlungen und in Kenntnis der von Herrn Rath in Bezug genommenen Dokumente keinen Anlass für die Aufnahme von Ermittlungen gegen meine Person gesehen. Während des gegenwärtig laufenden Strafverfahrens gegen Herrn Gebhardt werde ich dessen Einlassungen oder Aussagen von Zeugen medial nicht bewerten oder kommentieren.“

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