Grüne und CDU streiten in Kenia um den Maghreb

20. Januar 2017 | Politik | Ein Kommentar
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Chris Schulenburg

„Die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer,  Abschiebungen nach Afghanistan, Vollverschleierungsverbot und die Einführung der elektronischen Fußfessel – all das ist mit den Grünen anscheinend nicht durchzusetzen“, so Chris Schulenburg, Vorsitzender des Landesfachausschusses Inneres und Sport der CDU Sachsen-Anhalt.

Schulenburg: Grüne sind aufgefordert, ihre Positionen für mehr innere Sicherheit zu überdenken

Im Februar stehe die Entscheidung des Bundesrates zur Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer an. Für die CDU könne es nur ein zustimmendes Votum Sachsen-Anhalts im Bundesrat geben.

„Die Positionen der CDU sind klar:

– die Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer einzustufen, um die Asylverfahren zu beschleunigen,

– abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan abzuschieben, damit geltendes Recht konsequent angewendet wird,

– die Vollverschleierung überall dort zu verbieten, wo es rechtlich möglich ist, insbesondere in öffentlichen Schulen, Kindertagesstätten und Ämtern sowie

– die elektronische Fußfessel für sog. Gefährder im Gefahrenabwehrrecht einzuführen, damit die Sicherheitsbehörden rund um die Uhr ein Bewegungsprofil von potentiellen Attentätern erstellen können.

Für die Bürgerinnen und Bürger, für das Land Sachsen-Anhalt und schließlich für mehr Sicherheit sind all diese Maßnahmen erforderlich! Dafür steht die CDU ein. Die Lebensqualität im Land ist eng mit dem Sicherheitsgefühl der Menschen verbunden. Der Schutzauftrag des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern muss in jeder Hinsicht gewährleistet sein.Wir sind entschlossen, mit Blick auf die veränderte Sicherheitslage, die erforderlichen Maßnahmen mit Vernunft und Augenmaß zu ergreifen. Wir müssen gegen Kriminalität, Rechtsbruch, Extremismus sowie Terrorismus weiter entschlossen vorgehen. Wir fordern die Grünen auf, gemeinsam mit der CDU den beschriebenen Weg in der Kenia-Koalition zu gehen, denn auch sie tragen nun eine Gesamtverantwortung für unser Land“, erklärt Schulenburg abschließend.

Maghreb-Staaten: Schnelle und faire Asylverfahren statt Symbolpolitik

Zur Debatte um die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als „sichere Herkunftsstaaten“ erklärt Christian Franke, Landesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt:

„Unser Ziel ist eine Alternative zum System der sicheren Herkunftsstaaten, um die unbestrittenen Probleme tatsächlich zu lösen. Seit Juni 2016 liegt unser Vorschlag eines „Fast-and-Fair“-Verfahrens auf dem Tisch. Ziel ist es, Anträge von Menschen aus den Maghreb-Staaten priorisiert zu entscheiden – bei Zugang zu einer unabhängigen Rechtsberatung in jedem Stadium des Verfahrens.“

„Dass Peter Altmaier, Flüchtlingskoordinator der Bundesregierung, ernsthafte Verhandlungen über unser tragfähiges Konzept, das auch unsere stellvertretende Ministerpräsidentin Claudia Dalbert unterzeichnet hat, weiterhin ablehnt, ist empörend.“

„Eine Einstufung der Maghreb-Länder als sichere Herkunftsstaaten löst keine Probleme und vereinfacht Abschiebungen Ausreisepflichtiger nicht. Mehr Personal beim Bundesamt und eine zügige Bearbeitung der Anträge, erleichterte Passersatzbeschaffung, Rücknahmebereitschaft der Herkunftsländer und Aufklärung in den Ländern sowie Programme zur freiwilligen Rückkehr sind die richtigen Ansatzpunkte.“

„Ohne Rückführungsabkommen kann man die ganze Welt zu sicheren Herkunftsstaaten erklären und hat noch immer keinen einzigen Menschen abgeschoben. Die CDU-geführte Bundesregierung hat es seit Jahren nicht geschafft, Rückführungsabkommen mit den Maghreb-Staaten auszuhandeln.“

„Die Symboldebatte um „sichere Herkunftsstaaten“ soll die Verfehlungen der Union nur kaschieren. Es ist Zeit, die echten Probleme zu lösen. Ein ernsthaftes Verhandlungsangebot der Bundesregierung ist überfällig.“

Hintergrund:

Das Grundgesetz sagt, dass weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung in einem Land stattfinden darf, das Deutschland zum sicheren Herkunftsstaat ernennen will. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1996 geht noch einen Schritt weiter – Zitat: „In den betreffenden Staaten muss Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen bestehen“ (BVerfGE 94, 115).

Die drei Maghreb-Staaten erfüllen sowohl nach deutschem Verfassungsrecht wie nach Unionsrecht nicht die Voraussetzungen, um als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft werden zu können. Die Stellungnahmen und Berichte von Menschenrechtsorganisationen, die konkrete Verletzungen des Folterverbots, die Verfolgung Homosexueller, Defizite bei der Presse- und Meinungsfreiheit sowie das Fehlen einer unabhängigen Justiz belegt haben, wurden durch die Bundesregierung ignoriert. Die vom Bundesrat geäußerten Zweifel in Bezug auf die Menschenrechtslage wurden von der Bundesregierung nicht ausgeräumt.

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