Der Denkmalschutz im Land Sachsen-Anhalt

22. September 2016 | Politik | 4 Kommentare

„Aus Sicht der CDU – Fraktion bedarf es einer Diskussion im Denkmalschutz. Es soll aber nicht darum gehen, den Denkmalschutz zu vernachlässigen, sondern ihn verhältnismäßig zu gestalten.“

So stand es in der Presseerklärung anlässlich der Klausurtagung der CDU/LSA. Unsere Fragen dazu wurden von Herrn Frank Scheurell MdL beantwortet:

Hallespektrum: Wie gut ist denn der Denkmalschutz aus Ihrer Sicht im Moment im Land aufgestellt?

Herr Frank Scheurell: Der Denkmalschutz bedarf – wie sich bereits aus Ihrem eingangs genannten Zitat ergibt – meiner Meinung nach einer Novellierung.

Hallespektrum: Wieso bedarf es um den Denkmalschutz aus Ihrer Sicht einer Diskussion?

Herr Frank Scheurell: Mit rund 2.400 Sakralbauten, 1.500 Denkmalbereichen, 850 Adelssitzen und deutlich mehr als 100 Städten mit historischen Zentren, hat Sachsen-Anhalt bezogen auf seine Landesfläche die höchste Denkmaldichte unter den Bundesländern. Die denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen sind insbesondere hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung in Sachsen-Anhalt nicht mehr zeitgemäß. Aufgrund von Entvölkerung und Überalterung entstehen veränderte Nutzungsbedürfnisse bis hin zu Nutzungsaufgaben. Die wirtschaftliche Erhaltung von Denkmalen ist unter den geänderten Rahmbedingungen schwieriger geworden und braucht deshalb einer neuen  Betrachtung.

Der häufigste Sachbegriff im Denkmalbestand des Landes Sachsen-Anhalt ist das „Wohnhaus“. Damit stellt der Denkmalschutz sanierungswillige Eigentümer vor das Problem, dass Sanierungen durch aufwendige Antragsverfahren verkompliziert werden; Ziel ist es, schneller zu einer objektbezogenen Einzelfallgerechtigkeit zu kommen als bisher, ohne die steuerlichen Vorteile, die mit dem Denkmalerhalt zusammenhängen, infrage zu stellen. Hinzu kommt, dass die denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen im Land Sachsen-Anhalt zum Großteil seit 1991 bestehen und seither nur geringfügig angepasst wurden.

Hallespektrum: Was ist denn Ihrer Meinung nach am Denkmalschutz in Sachsen-Anhalt nicht verhältnismäßig?

Herr Frank Scheurell: Wie eben erläutert stellt die demografische Entwicklung das Land Sachsen-Anhalt vor neue Herausforderungen. Bedürfnisse ändern sich und bedürfen einer Anpassung, ebenso wie gesetzliche Bestimmungen regelmäßig kritisch überprüft und an die Verhältnisse angepasst werden sollten. Der häufigste Sachbegriff im Denkmalbestand des Landes Sachsen-Anhalt ist das „Wohnhaus“. Daneben existieren wie eingangs erwähnt noch etliche andere Denkmalkategorien. Jedoch allein die als Denkmal klassifizierten Wohnhäuser, die bisher nicht saniert wurden, zu pflegen und zu schützen, ist wirtschaftlich immer schwieriger geworden. Daher muss die Begrifflichkeit des Denkmals gestrafft werden und zugunsten des Erhalts der Denkmale die denkmalrechtlichen Verfahren optimiert und effizienter ausgestaltet werden. Das konservatorische Interesse des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege auf der einen Seite, ist mir den berechtigten Interessen von Eigentümern bzw. Verfügungsberechtigten an der Privatnützigkeit ihres Eigentums auf der anderen Seite in Einklang zu bringen.

Hallespektrum: Wie stellen Sie sich vor, müsste man den Denkmalschutz neu fassen, damit er verhältnismäßig gestaltet werden kann?

Herr Frank Scheurell: Zuvorderst müsste der Begriff des Kulturdenkmals novelliert werden. Die Begriffsbestimmungen sind derzeit – wie ich zuvor erläutert habe – sehr weitgehend. Wobei ich damit ausdrücklich nicht sagen möchte, dass Denkmale für die ein besonderes öffentliches Interesse besteht, entwidmet werden sollen. Die Begrifflichkeit muss jedoch gestrafft werden, um der Gefahr einer Konturlosigkeit des Begriffs entgegenzuwirken. Zudem sollte die bereits in der denkmalpflegerischen Praxis unvermeidbare Unterscheidung von besonders wertvollen Kulturdenkmalen und einfachen Kulturdenkmalen auch im Gesetz abgebildet werden.

Hallespektrum bedankt sich ganz herzlich bei Herrn Scheurell für die Beantwortung der Fragen zum Denkmalschutz.

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