Das Land tagt in den frischen Mai

4. Mai 2017 | Politik | Ein Kommentar

Folgende eigenständige Initiativen bringt die Fraktion DIE LINKE zur kommenden Landtagssitzung am 4. und 5. Mai 2017 ein:

Gustav Adolf „Täve“ Schur in die „Hall of Fame des Sports“ (Drs. 7/1317)

Die Fraktion DIE LINKE hält die Entscheidung der Deutschen Sporthilfe, die Radsportlegende Gustav Adolf „Täve“ Schur nicht in die Hall of Fame des Sports aufzunehmen, für falsch. Der inzwischen von den aktuellen Entwicklungen überholte Antrag, die Bemühungen des Landessportbundes um eine Aufnahme Gustav Adolf Schurs in die Hall of Fame des Sports zu unterstützen, wird daher durch einen Änderungsantrag ergänzt. Dementsprechend soll der Landtag die Bemühungen der Gremien des Sports um eine kritische Auseinandersetzung und Aufarbeitung der Geschichte des Sports in beiden ehemaligen Teilen Deutschlands unterstützen. Die Landesregierung soll im Rahmen der Sportministerkonferenz dahingehende Impulse setzen. Darüber hinaus ist die Fraktion DIE LINKE der Auffassung, dass die sportlichen Erfolge Gustav Adolf Schurs unabhängig von seiner Aufnahme in die Hall of Fame des Sports durch den Landtag zu würdigen sind.

Beschlossener Doppelhaushalt bereits jetzt Makulatur (Drs. 7/1321)

Im März beschloss der Landtag den Doppelhaushalt 2017/2018. Im Haushalt verankerten die regierungstragenden Fraktionen zahlreiche Projekte, die zur Darstellung einer erfolgreichen Koalitions- und Regierungsarbeit dienen sollten. Eine Absicherung erfolgte nicht, das Finanzierungsdefizit wurde durch die Koalition mit einer globalen Minderausgabe in Regierungsverantwortung gestellt. Der Finanzminister hat in seinem Haushaltsführungserlass dieses Finanzierungsproblem dahingehend gelöst, dass er die Ausgaben teilweise gesperrt hat. Damit sind auch zahlreiche Projekte in ihrer Durchführung gefährdet und ein Großteil der von der Koalition beschlossenen Aufwüchse Makulatur. Die Fraktion DIE LINKE erachtet es daher für notwendig, eine aktuelle Debatte zum Thema durchzuführen.

Lehrkräfte einstellen, jetzt! (Drs. 7/1306)

Während nach eigenen Berechnungen der Fraktion DIE LINKE 600 Lehrerstellen in Sachsen-Anhalt unverzüglich ausgeschrieben werden müssen, um das derzeitige Niveau der Unterrichtsversorgung nicht weiter zu verschlechtern, verzögern sich die Ausschreibungen für Lehrkräfte an den Schulen Sachsen-Anhalts gegenüber den vorgesehenen Planungen. Entsprechend fordert die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung auf, unverzüglich zu handeln und gegenzusteuern. Es sind alle notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, dass die für das neue Schuljahr erforderlichen Neueinstellungen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung und zum Ersatz aus dem Dienst ausgeschiedener und noch ausscheidender Lehrkräfte realisiert werden können. Dazu sind mindestens 600 Stellen unverzüglich auszuschreiben.

UNHCR-Aufruf folgen – Dublin-Überstellungen nach Ungarn aussetzen (Drs. 7/1304)

Am 10. April 2017 hat der UNHCR dazu aufgerufen, Rücküberstellungen von Asyl-bewerber*innen aus anderen EU-Staaten nach Ungarn unter der Dublin-Verordnung zeitweise auszusetzen. Hintergrund ist die Novellierung des Asylgesetzes in Ungarn, auf deren Grundlage Geflüchtete für die Dauer ihres gesamten Asylverfahrens in Frachtcontainern, die von hohen Stacheldrahtzäunen umgeben sind, interniert werden. Dies sind unmenschliche Zustände, die auch Kinder betreffen. Die Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung daher auf, auf Bundesebene darauf zu dringen, dass Überstellungen von Geflüchteten von Deutschland nach Ungarn auf Grundlage der Dublin-III-Verordnung bis auf Weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Auf Landesebene soll zudem – bis zur Umsetzung einer solchen bundeseinheitlichen Aussetzung des Dublin-Verfahrens – bei sogenannten Dublin-Fällen aus Ungarn eine Aufenthaltsgewährung aus humanitären Gründen gemäß § 60a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz praktiziert werden.

Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren gehört erneut auf den Prüfstand (Drs. 7/1305)

Die Fraktion DIE LINKE ist der Auffassung, dass Hunde zukünftig nicht mehr aufgrund ihrer Rasse, sondern ausschließlich aufgrund ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft werden sollten. Dies ist das Kernanliegen eines Antrags, mit dem die Fraktion das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren erneut auf den Prüfstand stellen will. Nach nunmehr einjähriger Praxiserprobung des novellierten Gesetzes soll untersucht werden, ob durch die Anwendung der gesetzlichen Regelungen die Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sind, abgewehrt und minimiert sowie die Anzahl der Beißvorfälle mit Hunden gesenkt worden sind. In den Prüfauftrag sind insbesondere die Zweckmäßigkeit, Sinnhaftigkeit und Praktikabilität der im Gesetz verankerten Maßnahmen zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren einzubeziehen.

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