CDU/FDP möchte OBs Taschengeld kürzen

15. Mai 2017 | Politik | 5 Kommentare

OB Wiegand soll nur noch Rechtsgeschäfte bis 100.000 tätigen dürfen

In der nächsten Stadtratssitzung am 31.05.2017 gibt es einen Antrag der CDU/FDP-Fraktion zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Halle (Saale) sowie der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Halle (Saale), die es in sich haben dürfte.

Darin soll die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters auf „Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 7 KVG LSA, deren Vermögenswert 100.000,- Euro nicht übersteigt“ beschränkt werden.“ (bisher 250.00 Euro)

Die Begründung laut Antragsteller lautet: „Mit diesem Antrag orientiert sich der Antragsteller am Kommentar Wiegand / Grimberg zur Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt 3. Auflage 2003. Die
Autoren gingen im Rahmen einer Muster-Hauptsatzung jeweils von einem Vermögenswert in Höhe von 50.000,- Euro aus.“

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