CDU/FDP möchte OBs Taschengeld kürzen
15. Mai 2017 | Politik | 5 KommentareIn der nächsten Stadtratssitzung am 31.05.2017 gibt es einen Antrag der CDU/FDP-Fraktion zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Halle (Saale) sowie der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Halle (Saale), die es in sich haben dürfte.
Darin soll die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters auf „Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 7 KVG LSA, deren Vermögenswert 100.000,- Euro nicht übersteigt“ beschränkt werden.“ (bisher 250.00 Euro)
Die Begründung laut Antragsteller lautet: „Mit diesem Antrag orientiert sich der Antragsteller am Kommentar Wiegand / Grimberg zur Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt 3. Auflage 2003. Die
Autoren gingen im Rahmen einer Muster-Hauptsatzung jeweils von einem Vermögenswert in Höhe von 50.000,- Euro aus.“
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Prinzipiell finde ich es ja gut, das es tatsächlich jemand von FDP/CDU es geschafft hat, ohne stadtratlich bestellten Juristen eine Blick in den Kommentar zu werfen.
Und das sogar ohne Stadtratsbeschluss!
Aber schon der Begriff „Taschengeld“ ist eine Frechheit.
vielleicht ergibt sich ja im Gegenzug die Möglichkeit, die Vorschläge des ehemalgen Statrates im Landesrechnungshof umzusetzen, und das Taschengeld der Stadträte zu kürzen? Wenn man die Büchse der der Pandora öffnet, verbrennt man sich schnell die PFOTEN! 😉
hei-wu, aber nur, wenn es durch den Verlag überhaupt zu einer Neuauflage kommen sollte, und dann die Bearbeitung wirtschaftlich sinnvoll ist. Da sind Verlage ganz knallhart…
Dem OB wird sicher was einfallen, wie er dem Stadtrat das Taschengeld kürzt.
Keine Sonderzahlung für ex Stadträte in der Verwaltung. 😀
„orientiert sich der Antragsteller am Kommentar Wiegand / Grimberg “
Der Fehler wird in der Neuauflage des Kommentars sicher korrigiert.
Dem OB wird sicher was einfallen, wie er dem Stadtrat das Taschengeld kürzt. 🙂