Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“

27. September 2016 | Nachrichten, Politik, Umwelt + Verkehr | 11 Kommentare
Quelle: Stadt Halle (Saale) Bebauungsplan Nr. 162 Dölau, Wohngebiet am Heideweg"

Quelle: Stadt Halle (Saale) Bebauungsplan Nr. 162 Dölau, Wohngebiet am Heideweg“

Nach dem mehrheitlich gefassten Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ im Planungsausschuss kommt der Beschluss nun am Mi., 28. Sept., in die Stadtratssitzung. Dazu liegt dem Hallespektrum die Stellungnahme der Bürgerinitiative Heideweg vor:

Endlich Ruhe am Heideweg 2 – 580 störende Bürgermeinungen in die Tonne

In dem Beschlussvorschlag der Verwaltung heißt es: (Zitat) „Während der Offenlage wurden 582 Stellungnahmen vorgebracht. Diese umfassen 388 Stellungnahmen mit identischem Wortlaut eines Formblattes einer vor Ort aktiven Bürgerinitiative. Weitere ebenfalls identische 16 Stellungnahmen sind zu diesem Text leicht abweichend. 130 Stellungnahmen in Form von Ergänzungen zum genannten Formblatt weiteren Inhalts. 48 Stellungnahmen sind komplett individuell verfasst. Zwei Stellungnahmen mit positivem Inhalt sind nicht Teil der Abwägung. Die drei am meisten vorgetragenen Hauptthemenkomplexe waren das vermeintliche Nicht-Einfügen der Planung in das vorhandene Ortsbild aufgrund ihrer Größe, Dichte und Gestalt, Sorgen um die hydrologische Situation in Dölau und Bedenken hinsichtlich der verkehrlichen Auswirkungen der Planung.“ (Zitatende)

Die Verwaltung hat sich mit den kritischen 580 Stellungnahmen auseinandergesetzt und befindet: (Zitat) „Keinem der überwiegend ablehnenden vorgebrachten Inhalte der Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurde im Abwägungsvorschlag gefolgt, da diese sich entweder gänzlich gegen die Planungsziele oder eine nicht unverhältnismäßige weitere Reduzierung der Planung richteten.“ (Zitatende)

Im Klartext:

Unverhältnismäßige Reduzierung auf das Orstübliche – zuviel für diese Verwaltung und ein städtisches Bauunternehmen als Investor.

Bürgermeinungen gegen eine Planung – weg damit. Etwa jeder 5. Haushalt in Dölau hat sich namentlich gegen den Umfang, hydrologische Auswirkungen und noch verstärkte Verkehrsprobleme ausgesprochen, nicht gegen das Vorhaben – so viele Laien verstehen das Baurecht nicht. Offensichtlich ein Baurecht für Baufirmen und nicht Bürgerrecht für die Betroffenen.

Die Planinhalte des vom Stadtrat am 24.06.2015 beschlossenen Entwurfs des Bebauungsplanes sollen unverändert bleiben. Die Verwaltung will sich vom Stadtrat beauftragen lassen, jenem Teil der Öffentlichkeit, der in seiner Stellungnahme abwägungsrelevante Anregungen vorgebracht hat, zu antworten und die Entscheidung unter Angabe der Gründe mitzuteilen.

Quelle: BI Heideweg

Quelle: BI Heideweg

Diese Gründe sollen also erst nach dem angestrebten Beschluss offengelegt werden. Fraglich ist, ob die Begründungen über die allgemeine Feststellung, die „Anregungen“ würden die Planungsziele unverhältnismäßig einschränken oder gar gefährden, hinausgehen. Dies hätte schon in der Begründung des Beschlussvorschlags vertieft werden können.

Die vorliegende, oberflächliche Begründung spricht dem betroffenen Bürgern das Recht ab, Entscheidungen der Verwaltung substantiell zu beeinflussen. Die Bürgerbeteiligung läuft damit ins Leere, Politikverdrossenheit mit ihren bekannten Folgen bis hin zu erstaunlichen Wahlergebnissen ist das Ergebnis.

Bürgerinitiative Heideweg

www.bi-heideweg.de

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