Stallpflicht für Geflügel bleibt in Halle bestehen

14. Februar 2017 | Natur & Gesundheit | Keine Kommentare

Das Beobachtungsgebiet, das im Dezember 2016 nach Auftreten der Geflügelpest bei Wildvögeln, auch in Teilen der Stadt Halle (Saale) eingerichtet wurde, ist aufgehoben. Betroffen waren Ammendorf, Beesen und Planena.   Da zwischenzeitlich keine weiteren Nachweise von Geflügelpest in diesem Bereich erfolgt sind, wurden die Restriktionszonen am 8. Februar 2017 von der zuständigen Behörde des Saalekreises aufgehoben. Die Aufhebung der Restriktionszonen betrifft auch das Stadtgebiet von Halle (Saale).

Auf die im gesamten Stadtgebiet der Stadt Halle (Saale) unverändert geltende Aufstallungspflicht von gehaltenem Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) aus der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die aviäre Influenza vom 15.11.2016) sowie auf die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen wie Desinfektion und Schutzkleidung entsprechend der Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen vom 18.11.2016 wird ausdrücklich hingewiesen.

(halle.de/ps)

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