Bebauungsplan für Hufeisensee ist an vielen Stellen nur Makulatur

7. Juni 2017 | Natur & Gesundheit | 5 Kommentare

Die Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist mit der Beantwortung ihrer Fragen zum Hufeisensee unzufrieden. Stadtrat Wolfgang Aldag erklärt dazu: „Stadtrat und Öffentlichkeit erfahren auch auf Nachfrage immer nur die Hälfte und der Golfplatzinvestor kann offensichtlich am Hufeisensee schalten und walten, wie es ihm passt. Darüber hinaus sind viele der Versprechungen seitens der Stadtverwaltung und des Investors nach wie vor nicht erfüllt. Aus den im Bebauungsplan vorgesehenen Badestränden wurden Liegewiesen und selbst die sind bis heute nicht als solche benutzbar. Der Rundweg lässt weiterhin auf sich warten. Die Uferbereiche des Sees sollten eigentlich vollständig für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Die neu gebaute Steganlage entspricht nicht den Hinweisen im Bebauungsplan und ist darüber hinaus nicht – wie versprochen – öffentlich begehbar und und und … Wir haben den Eindruck, die Stadtverwaltung kommt hier ihrer Aufsichtspflicht nur unzureichend nach und auch Zusagen, die im Rahmen der Beschlussfassung im Stadtrat gemacht wurden, sind das Papier nicht mehr wert, auf dem sie  geschrieben stehen!“

Golfplatz Hufeisensee

Hintergrund:

Badestrände:
Die bisher inoffiziellen Badestellen am Hufeisensee sollten im Rahmen der Erstellung des Rundweges aufgewertet werden. Nachdem sich herausstellte, dass die Wasserqualität für die Kennzeichnung als offizielles Badegewässer nicht ausreicht, wurden aus den Badestellen Liegewiesen. Aktuell sind aber selbst diese nicht nutzbar, weil sie verschlammt oder stark verkrautet sind. Offensichtlich finden hier keinerlei Pflegemaßnahmen statt.
asphaltierter Rundweg:
Zur Erschließung des Geländes um den Hufeisensee, war asphaltierter Rundweg für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen. Die Realisierung lässt auf sich warten. Im Moment ist erst ein Teil davon realisiert – mehr als die Hälfte
der Strecke ist zurzeit in einem schlechteren Zustand, als vor dem Beginn des Golfplatzprojektes.​
Öffentlicher Zugang zu Uferbereichen:
Alle Uferbereiche des Sees sollten weiterhin für eine öffentliche Nutzung des Sees zur Verfügung stehen. Im südwestlichen Teil des Sees ist dies faktisch durch Zäune und den neuen Steg nicht mehr möglich.
Steganlage:
Laut Bebauungsplan dürfen im Hufeisensee Steganlagen errichtet werden. Diese Anlagen sollten ausreichend Passagemöglichkeiten für Elbebiber und Wasservögel ermöglichen. Mindestens 50 % einer Anlage sollte mit einer lichten Durchgangshöhe von mindestens 0,5m über Mittelwasserstand ausgestattet sein. Gebaut und augenscheinlich genehmigt wurde im Bereich der neuen Steganlage deutlich weniger. Der südwestliche Seebereich ist faktisch vom restlichen See abgetrennt. Die Steganlage sollte darüber hinaus von der Öffentlichkeit genutzt werden können und hierzu ein Wegerecht vereinbart werden. Davon ist aktuell keine Rede mehr: der Stegbereich ist
eingezäunt. Ob und in welcher Höhe der Investor hier Nutzungsgebühren an die Stadt entrichtet, bleibt trotz Nachfrage von der Stadtverwaltung unbeantwortet.
Nutzung des Sees durch Wassersport:
Im Rahmen der Diskussionen zum Bebauungsplan wurde immer wieder betont, dass wassersportlichen Nutzungen am östlichen Ufer des Bereiches der Innenkippe und im östlichen Teil des Hufeisensees konzentriert werden sollen.
Im westlichen Teil des Hufeisensees sollten keine intensiven und vor allem keine motorisierten Nutzungen ermöglicht werden, um den Bereich aus Artenschutzgründen z.B. für Wasservögel und Biber zu erhalten. Das Gebiet des Hufeisensees ist im Regionalen Entwicklungsplan der Planungsregion Halle als Vorbehaltsgebiet für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems ausgewiesen. Dennoch sind die Errichtung einer neuen Wakebordanlage
und auch eine weitere Wasserskistrecke im westlichen Teil des Sees im Gespräch und werden von der Stadtverwaltung als umsetzbar betrachtet.
Einzäunung des Golfplatzes:
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eine Einzäunung des Golfplatzes ist, mit Ausnahme der aus Sicherheitsgründen erforderlichen Fangzäune, unzulässig. Diese Festsetzung wird in der Praxis ignoriert und eine Errichtung von Zäunen, die aufgrund ihrer großen Maschen keinen Golfball abhalten können, wird geduldet. In den textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan heißt es dazu: „Eine Einzäunung des Golfplatzes ist, mit Ausnahme der aus Sicherheitsgründen erforderlichen Fangzäune, unzulässig.“
Einleitung in den Hufeisensee:
Im Bebauungsplan ist eine Direkteinleitung des anfallenden Oberflächenwassers in den Hufeisensee nicht vorgesehen. In der Praxis führen allerdings zahlreiche ca. 15 cm starke Drainageleitungen aus dem Bereich des Golfplatzes direkt in den See. Am Ufer sind mit Steinen eingefasste Auslaufbauwerke zu erkennen.

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