Erleichterter Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge. In Sachsen-Anhalt wird die Vorrangprüfung für drei Jahre ausgesetzt

5. August 2016 | Nachrichten | 38 Kommentare

Ausländer mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung dürfen von nun an in Sachsen-Anhalt arbeiten, ohne die Hürde der sogenannten „Vorrangprüfung“ nehmen zu müssen. Das regelt die neue Beschäftigungsverordnung zum Integrationsgesetz, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales heute veröffentlicht hat. Diese setzt die Vorrangprüfung für drei Jahre aus. Die „Vorrangprüfung“ untersagte es Arbeitgebern bisher, Nicht-EU-Ausländer einzustellen, solange nicht geprüft wurde, ob sich nicht ein Deutscher oder ein EU-Bürger für die Stelle findet. Das galt für die ersten 15 Monate des Aufenthalts in Deutschland. Auch in den meisten anderen Bundesländern wird die Vorrangprüfung weitestgehend ausgesetzt. Hintergrund der Entscheidung sind Einigungen der Bundesländer mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Hier finden Sie die komplette Liste der Bezirke, in denen die Vorrangprüfung ausgesetzt wird.

Weiterhin gilt aber : Arbeiten erst nach drei Monaten

Trotzdem gilt weiterhin: In den ersten drei Monaten des Aufenthaltes dürfen Asylbewerber nicht arbeiten.

Kay Senius: „Heimische Wirtschaft profitiert!“
„Die Arbeitsmarktlage in Sachsen-Anhalt ist weiterhin stabil. Die Arbeitslosigkeit sinkt seit Jahren und in einigen Bereichen melden uns die Arbeitgeber Fachkräfteengpässe. Durch das Aussetzen der Vorrangprüfung besteht die Möglichkeit, Stellen schneller zu besetzen. Davon profitiert die heimische Wirtschaft“, erklärte der Chef der BA-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen, Kay Senius.

17.600 ausländische Beschäftigte in Sachsen-Anhalt
Im Dezember 2015 waren in Sachsen-Anhalt 17.618 Ausländer sozialversicherungs-pflichtig beschäftigt, das sind etwa 2,3 Prozent aller Beschäftigten im Land. Davon stammten 790 aus sogenannten Balkan-Zugangsländern (Albanien, Bosnien, Kosovo, Mazedonien, Serbien), 1.346 aus osteuropäischen Asylzugangsländern (russische Föderation und Ukraine) und 716 aus nichteuropäischen Asylzugangsländern (Afghanistan, Eritrea, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien).

(Quelle: BA Arbeit Regionaldirektion LSA/Thü)

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