„AlleImBetrieb“: Programm fördert Aufbau von Integrationsbetrieben

6. Mai 2016 | Nachrichten | Keine Kommentare

3,6 Millionen Euro aus Bundesmitteln können in Sachsen-Anhalt zusätzlich eingesetzt werden, um den Aufbau und die Erweiterung von Integrationsbetrieben zu fördern und Menschen mit Behinderungen eine Brücke auf den ersten Arbeitsmarkt zu bauen. Petra Grimm-Benne, Sachsen-Anhalts Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration: „Das Programm ‚AlleImBetrieb‘ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hilft, hier neue Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen. Damit stärkt es ein wichtiges Bindeglied zwischen den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und dem allgemeinen Arbeitsmarkt.“

Integrationsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und müssen sich deshalb dem Wettbewerb mit anderen Unternehmen stellen. Zusätzlich erfüllen Sie einen besonderen sozialen Auftrag und übernehmen Verantwortung: Sie verpflichten sich, zwischen einem Viertel und der Hälfte ihrer Arbeitsplätze mit besonders schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Damit verwirklichen sie inklusive und gleichberechtigte Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf.

Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesregierung Ende 2015 aufgefordert, mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in solchen Integrationsbetrieben zu schaffen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt den Ländern dafür insgesamt 150 Mio. € zur Verfügung.

Die Richtlinie zum Förderprogramm ist jetzt veröffentlicht. Grimm-Benne: „Das Programm eröffnet Trägern, Firmen und  Unternehmen im Land die Möglichkeit, den Weg in ein inklusives Sachsen-Anhalt zu unterstützen.“ Anträge können an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Integrationsamt, Ernst-Kamieth-Str. 2 in 06112 Halle gerichtet werden.

Hintergrund: Aus dem Programm „AlleImBetrieb“ können Leistungen für den Aufbau, die Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung von Integrationsprojekten erbracht werden, dazu zählen auch zum Beispiel eine betriebswirtschaftliche Beratung sowie für besonderen Aufwand und bei außergewöhnlichen Belastungen im Sinne der §§ 134 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und 27 Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV). Voraussetzung dafür ist, dass neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze im Sinne des § 132 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) entstehen. Neben langzeitarbeitslosen schwerbehinderten Menschen und Personen, die den Übergang aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen anstreben, sollen chronisch psychisch kranke Menschen besonders berücksichtigt werden.

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

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