Buntmetalldieb auf frischer Tat gestellt
9. November 2016 | Blaulicht | 4 KommentareAm Sonntag, den 06. November 2016, gegen 21:20 Uhr wurde die Bundespolizei am Hauptbahnhof Halle durch eine Fahrdienstleiterin der Deutschen Bahn im Bereich Halle-Südstadt über eine ungewöhnliche Signalausleuchtung im Bereich der Bahngleise informiert. Der Verdacht lag hier nahe, dass sich Kabeldiebe an den Bahngleisen zu schaffen gemacht und die kupfernen Signalkabel abgeschnitten hatten. Die Beamten der Bundespolizei begaben sich an den vermeintlichen Tatort. Momente später fiel ihnen auf einer Straße in der Nähe ein Radfahrer ohne Licht auf. Zudem transportierte er Kabel über den Fahrradlenker. Bei dem gestellten Radfahrer fanden die Beamten in einem mitgeführten Rucksack diverse Kupferkabel und einen Bolzenschneider. Da seine Identität nicht zweifelfrei geklärt werden konnte, wurde er auf das Revier der Bundespolizei auf dem Hauptbahnhof Halle verbracht. Er wird sich nun wegen Diebstahl verantworten müssen. Durch den Diebstahl waren mehrere Weichen nicht mehr betriebsbereit und Züge mussten bis 01:00 Uhr langsam fahren. Es ergaben sich Verspätungen bei 15 Zügen von insgesamt 85 Minuten.
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4 Wochen zum Schottern verdonnern, der nähert sich freiwillig keinem Gleis mehr.
Man weiß zum Glück nicht, in elcher Gefahr man sich in der S-Bahn befindet….
wenn er eine schlechte Kindheit hatte oder Alkohol oder Drogen genommen hat,dann klappts auch mit Bewährung.
Der Buntmetalldieb braucht eher einen guten Anwalt.
Die vielleicht 10 Kilo Kupferkabel sind nicht relevant….Da steht mit Sicherheit auch ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr nach Paragraph 315 StGB im Raume.
Sowas ist nicht mit Kabelklau auf der Baustelle am Haus vergleichbar, denn wenn Signale bei der Bahn gestört werden, wenn Weichen nicht mehr gestellt werden können, dann werden Leben und Gesundheit von Menschen, sowie Sachwerte von bedeutendem Wert gefährdet.
Der kann sich schon mal auf sein Knastleben vorbereiten, mindestens für 6 Monate…Da gibts keine Bewährung, da gibts auch keine Geldstrafe, denn auf Fahrlässigkeit ist hier auch nicht zu erkennen…nicht bei vorsätzlichem Kabelklau.