Bundespolizei am Wochenende

5. Dezember 2016 | Blaulicht | Keine Kommentare

Halle (ots) – Am 03.12.2016, gegen 22:30 Uhr griff eine 22-jährige Frau auf dem Hauptbahnhof Halle eine Bundespolizistin an. Vorausgegangen war eine verbale Auseinandersetzung mit einer anderen jungen Frau, die darin endete, dass die 22-Jährige die andere junge Frau körperlich angreifen wollte. Das konnte durch eine Streife der
Bundespolizei verhindert werden. Die 22-Jährige war jedoch sehr aggressiv und griff nun die eingesetzte Beamtin mit Schlägen und Tritten an. Dieser Angriff konnte jedoch von der Beamtin abgewehrt werden und die Täterin wurde auf die Wache der Bundespolizei am Hauptbahnhof Halle verbracht. Hier wurde ein Atemalkoholgehalt von 2,06 Promille bei ihr festgestellt. Es erfolgte einen Übergabe der 22-Jährigen auf der Wache der Bundespolizei an ihre Mutter. Der
jungen Täterin drohen nun Strafanzeigen wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Dessau (ots) – Der Alkohol, den ein 19-Jähriger konsumierte führte dazu, dass er sich am 03.12.2016, um 05:45 Uhr auf ein Bahngleis im Hauptbahnhof Dessau legte. Bundespolizisten wurden von einer Bahnmitarbeiterin darüber informiert und eilten sofort zu dem jungen Mann. Zeitgleich wurde eine Sperrung des Zugverkehrs veranlasst. Die
Beamten zogen den 19-Jährigen aus den Gleisen und alarmierten sofort einen Rettungswagen. Der betrunkene Mann musste jedoch nicht in ein Krankenhaus gebracht werden. Sein Leben hat er der Aufmerksamkeit der Bahnmitarbeiterin zu verdanken. Allerdings wird er für seinen lebensgefährlichen Aufenthalt in den Gleisen ein Ordnungsgeld zahlen müssen. Hiermit möchte die Bundespolizei nochmals auf die Lebensgefahr hinweisen, die ein Aufenthalt in den Bahngleisen mit sich bringt. Züge können Hindernissen nicht ausweichen. Ein 1200 Tonnen schwerer Zug mit 100 Stundenkilometern hat einen Bremsweg von über 1000 Metern. Windrichtungen beeinflussen die eigene Wahrnehmung eines heranfahrenden Zuges erheblich. Ein elektrisch betriebener Zug ist beispielsweise für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er sich schon im Vorbeifahren befindet. Von den Zügen geht eine enorme Sogwirkung aus. Neben den Gefahren für Leib und Leben weisen wir auch darauf hin, dass es sich bei einem unbefugten Aufenthalt in den Gleisen um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Führt der unberechtigte Aufenthalt im Gleisbereich zu einer Verkehrsbeeinträchtigung und ergibt sich daraus eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben eines anderen oder für eine fremde Sache von bedeutendem Wert befindet man sich bereits im Bereich des Strafrechts. Die Bundespolizei hat eigens hierfür einen Infoflyer in vier Sprachen herausgegeben. Diese können
bei Bedarf in den Bundespolizeidienststellen empfangen werden.

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