Wegen 84 Polenböllern: Strafverfahren gegen Hallenser

10. Juni 2016 | Kurznachrichten | Keine Kommentare

Am kommenden Donnerstag, den 16.06.2016 steht ein 1987 geborener Hallenser vor dem Strafrichter. Ihm wird der Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorgeworfen. Der Angeklagte  soll im Oktober 2014 über das Internet bei einer Firma in Polen 84 Stück erlaubnispflichtige pyrotechnische Gegenstände wie zB. Knallkörper bestellt haben, obwohl er nicht im Besitz der zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erforderlichen Erlaubnis gewesen sei. Die Gegenstände seien durch einen gesondert Verfolgten in einem Paket am 07.10.2014 nach Deutschland gebracht worden, um hier per Post an die Adresse der Mutter des Angeklagten gesendet zu werden. Der Angeklagte sei schon einschlägig vorbestraft, teilte die Pressestelle des Amtsgerichtes mit.

 

Print Friendly, PDF & Email

Kommentar schreiben