Geflügelpest: Einrichtung eines Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes auch in der Stadt Halle erforderlich

5. Dezember 2016 | Kurznachrichten | 3 Kommentare

Bei zwei in der Gemeinde Schkopau OT Rattmannsdort im Landkreis Saalekreis tot aufgefundenen Wildvögeln wurde durch Befund vom 02.12.2016 das hochpathogene Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen. Nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest bei Wildvögeln hat die zuständige Behörde des Saalekreises einen Sperrbezirk mit dem Radius von 1 km und ein Beobachtungsgebiet mit dem Radius von 3 km festgelegt. Teile des Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes erstrecken sich auch auf das Stadtgebiet der Stadt Halle. Die Stadt Halle hat nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. In diesen Gebieten sind folgende Beschränkungen zu beachten, z. B. muss das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die nach oben abgedeckt ist und seitlich das Eindringen von Wildvögeln verhindert, gehalten werden.

Nach derzeitigem Kenntnisstand befindet sich im Sperrbezirk keine Geflügelhaltung. Im Beobachtungsgebiet gibt es 10 Tierhalter mit circa 130 Stück Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse). Alle Geflügelhalter in der Stadt Halle, die ihre Haltung noch nicht bei der Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Stadt Halle angezeigt haben, werden aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen.

Das Virus wurde in den vergangenen Wochen bei zahlreichen Wildvögeln in Deutschland, Polen, Ungarn, Österreich, der Schweiz, Frankreich und den Niederlanden nachgewiesen. Es muss von einer Übertragungsmöglichkeit durch die Wildvogelpopulation ausgegangen werden. Aus diesem Grund ist der Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln unbedingt zu verhindern. Bei der hochpathogenen Aviären Influenza handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung.

 

Ace

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