Energieverbrauchsdaten für Gebäude abfordern

22. Juli 2017 | Kurznachrichten, Vermischtes | Keine Kommentare

Wird ein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss auf Nachfrage ein Energieausweis vorgelegt werden, der den energetischen Zustand bewertet. Dafür sind Energieverbrauchsdaten nötig. Bei der Energieversorgung Halle Netz GmbH kann man online unter http://www.netz-halle.de/NETZE/Netzkunden/Energieverbrauchsdaten/ den Antrag zur kostenpflichtigen Bereitstellung von Energieverbrauchsdaten herunterladen. Ein Energieausweis ist bereits seit 1. Mai 2014 Pflicht. Die Energieversorgung Halle Netz GmbH ist nicht berechtigt Energieausweise zu erstellen.

Und so geht’s: Für den Energieausweis werden die Energieverbrauchsdaten von drei zusammenhängenden Kalenderjahren bzw. Abrechnungszeiträumen benötigt, die die Energieberater zur Ausweiserstellung heranziehen. Nach Auftragserteilung werden die Energieverbrauchsdaten bereitgestellt, die die Energieberater zur Ausweiserstellung benötigen.

Mit Inkrafttreten der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) gelten für Vermieter und Hausbesitzer seit dem 1. Mai 2014 neue gesetzliche Vorschriften. Wird ein Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen, Nutzeinheiten) neu gebaut, verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast, so muss seit dem 1. Mai 2014 ein Energieausweis ausgestellt werden. Dieser informiert Gebäudebesitzer und Mieter über den Energieverbrauch und macht auf den ersten Blick deutlich, ob die Immobilie Heizenergie verschwendet oder sparsam ist.

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