Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung – Was tun?

14. April 2016 | Kurznachrichten | Keine Kommentare

Für viele privat Krankenversicherte sind Schreiben ihres Versicherungsunternehmens mit Informationen über Beitragserhöhungen mehr als unerfreulich. Insbesondere ältere Versicherte, deren Rente nur mäßig steigt und denen der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung versperrt ist, sehen zunehmend mit Angst in die Zukunft. Zwar haben Versicherte im Fall von Beitragserhöhungen ein Kündigungsrecht, das in Anspruch zu nehmen, wäre jedoch die finanziell schlechteste Entscheidung.

Betroffene sollten zunächst den aktuellen Versicherungsschutz auf Einsparpotentiale prüfen. Dann bleibt allerdings noch der Weg, die Beiträge durch einen Tarifwechsel oder die Erhöhung des Selbstbehalts zu senken.

Seit Jahren haben die privat Krankenversicherten das gesetzlich verbriefte Recht, unter Mitnahme der Altersrückstellungen in einen leistungsmäßig vergleichbaren Tarif ihres Anbieters bei einem günstigeren Beitrag zu wechseln. Wer das will, kann sich an die Beratungsstelle Halle (Oleariusstrasse 6b) der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt wenden. Dort erhalten interessierte Verbraucher einen entsprechenden Musterbrief für die Einholung von akzeptablen Wechselangeboten und eine computergestützte Beratung zu den Angeboten im Zusammenhang mit einer Umtarifierung in einen neuen, preislich günstigeren Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz. Damit wird ein nachvollziehbarer Preis-/Leistungsvergleich zwischen den einzelnen Tarifangeboten möglich.

Seit Anfang dieses Jahres wollen die privaten Krankenversicherer ihren Kunden den Wechsel in einen preislich günstigeren Tarif erleichtern. Damit reagierten sie auf den wachsenden Druck von Politik und Verbraucherzentralen. 25 Unternehmen der privaten Versicherungswirtschaft sind den sog. „Leitlinien für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel“ beigetreten. Danach verpflichten sie sich, Anfragen von Versicherten zur Durchführung eines Tarifwechsels innerhalb von 15 Arbeitstagen zu bearbeiten und eine individuelle Beratung anzubieten, die sich am Bedarf und den Wünschen des Versicherten orientiert.

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