Apotheker fürchten um ihren Gewinn

7. November 2016 | Kurznachrichten | 8 Kommentare

Heilberufe sehen freiberufliche Honorarordnung in Gefahr

EuGH-Urteil zur Zulässigkeit von Boni bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch ausländische Versandhändler greift in nationales Gesundheitssystem ein

Magdeburg, 07.11.2016. Kammern und Verbände der Heilberufe in Sachsen-Anhalt kritisieren das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Zulässigkeit von Boni bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch ausländische Versandapotheken. Der EuGH setzt sich damit über das Recht der Mitgliedsstaaten hinweg, eigenständige Regelungen zur Organisation des nationalen Gesundheitswesens treffen zu können. Die Arzneimittelpreisbindung ist integraler Bestandteil des Sachleistungsprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie dient der Qualitätssicherung, der Markttransparenz und dem Verbraucherschutz. Und sie sichert für alle Versicherten den gleichen Zugang zu von Ihnen benötigten Arzneimitteln – unabhängig davon, wie viel das Medikament tatsächlich kostet. Kein GKV-Versicherter muss in finanzielle Vorleistung gehen. Das Urteil verschafft jedoch Patienten, die von Arzneimittel-Zuzahlungen befreit sind, eine Einnahmequelle. Über Boni von ausländischen Versandapotheken werden damit Fehlanreize zulasten der Solidargemeinschaft gesetzt. Rosinenpickerei durch ausländische Versandhändler schädigt das flächendeckende Netz der vollversorgenden wohnortnahen Apotheken. Viele drohen unkontrolliert vom Markt zu verschwinden.

Eine verlässliche Arzneimittelpreisbildung für verschreibungspflichtige Arzneimittel macht viele Gemeinwohlleistungen, die nur von den Apotheken vor Ort erbracht werden, erst möglich. Dazu gehören vor allem die persönliche Beratung, die ausreichende Vorratshaltung und schnelle Lieferfähigkeit, die individuelle Rezepturanfertigung sowie der Nacht- und Notdienst.

„Wer denkt, die Probleme haben nur die Apotheker, sollte über den Tellerrand schauen. Denn schon morgen kann es Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten treffen, die in ihrer freiberuflichen Tätigkeit eingeschränkt werden“, erklärt Mathias Arnold, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Sachsen-Anhalt.

Dem deutschen Souverän wird durch das Urteil die Gestaltungsmacht über einen Kernbereich des nationalen Gesundheitssystems entzogen. In der Folge steht zu befürchten, dass auch in Deutschland die Arzneimittelpreisbindung und damit erstmals die Honorarordnung eines freien Heilberufes zu Fall gebracht wird.

Die Diskussion um das Urteil hat gerade erst begonnen. Zum jetzigen Zeitpunkt erscheint den Heilberufen in Sachsen-Anhalt die von verschiedenen Gesundheitspolitikern und Bundesländern angeregte Einschränkung des Versandhandels von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln als eine zielführende Option. Der Versandhandel mit diesen Medikamenten ist aktuell in 21 von 28 EU-Staaten nicht zugelassen. Der Handel mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bleibt davon unberührt.

Eine hohe berufliche Qualifikation, persönliche und eigenverantwortliche Arbeit sowie Gemeinwohlorientierung sind Kennzeichen der freiberuflichen Tätigkeit gerade auch von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Apothekern. Diese bewährten Strukturen für eine flächendeckende, kontinuierliche und effiziente Versorgung der Bevölkerung überstehen auch wirtschaftlich schwierige Zeiten, wie die jüngste Finanzkrise in Europa zeigte. Undifferenzierten Forderungen nach vermeintlich segensreichen Liberalisierungen – insbesondere seitens der Europäischen Kommission – wird von den Kammern und Verbänden der Heilberufe in Sachsen-Anhalt eine klare Absage erteilt. Gemäß den EU-Verträgen soll es ohnehin der Souveränität der EU-Mitgliedstaaten selbst überlassen sein, ihr Gesundheitswesen eigenständig auch im Hinblick auf den Patientenschutz zu gestalten.

Die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist Teil einer freiberuflichen Honorarordnung. Sie schützt die Bürger vor einer Übervorteilung und ermöglicht es, die Interessen von Patienten und Kostenträgern einerseits sowie Apothekern andererseits ausgewogen auszugleichen. „Wer sagt denn überhaupt, dass Wettbewerb nur dem Vorteil der Patienten dient. Das Gegenteil kann genauso eintreffen, wenn demnächst weniger Apotheken mehr Patienten versorgen. Dann kann der Preis für Arzneimittel auch nach oben – statt wie gewünscht nach unten – gehen. Die Industrie macht es bereits vor. Immer dort, wo eine Konzentration weniger Anbieter besteht, steigen die Preise“, erklärt Dr. Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt.

Die Kammern und Verbände der Heilberufe in Sachsen-Anhalt vertreten 16.231 Mitglieder, die mindestens 52.536 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen in Sachsen-Anhalt beschäftigen.

Zahlen der Heilberufler in Sachsen-Anhalt Ende 2015:

In der Ärztekammer waren 12.100 Ärzte registriert. Die Versorgung der Patienten im Krankenhaus wurde durch 4.946 Ärzte sichergestellt. Die Beschäftigtenzahl im nichtärztlichen Dienst betrug Ende 2015 25.150. (Quelle: Stala).

Außerdem gab es rund 3.400 niedergelassene Ärzte mit etwa 17.000 Mitarbeitern.

Die 1.700 Vertragszahnärzte und niedergelassene Zahnärzte hatten 7.386 Beschäftigte in zahnärztlichen Praxen in Sachsen-Anhalt angestellt.

In Sachsen-Anhalt waren 1.900 Apotheker in der Kammer gemeldet. Etwa 600 Apotheken mit 470 Apothekeninhabern (der Rest sind Filialen) beschäftigten rund 3.000 Mitarbeiter.

Außerdem gab es 531 Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Unterzeichner:

Apothekerkammer Sachsen-Anhalt                Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt

Ärztekammer Sachsen-Anhalt                        Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt            Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer

 

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